(1) Die Annahme eines sittenwidrigen Beitrags zur Insolvenzverschleppung oder einer Rechtshandlung, die mit dem Vorsatz einer Benachteiligung der Gläubiger vorgenommen wurde, kann nicht allein darauf gestützt werden, dass ein an der Rechtshandlung Beteiligter Kenntnis davon hatte, dass die Restrukturierungssache rechtshängig war oder dass der Schuldner Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens in Anspruch nahm.
(2) Hebt das Gericht nach einer Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Restrukturierungssache nicht nach § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 auf, so gilt Absatz 1 auch für die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
(3) Hat der Schuldner eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach § 32 Absatz 3 angezeigt, so gilt bis zur Aufhebung der Restrukturierungssache nach § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 jede Zahlung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, insbesondere Zahlungen, die für die Fortführung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und die Vorbereitung und Umsetzung des angezeigten Restrukturierungsvorhabens erforderlich sind, als mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar. Das gilt nicht für Zahlungen, die bis zu der absehbar zu erwartenden Entscheidung des Restrukturierungsgerichts zurückgehalten werden können, ohne dass damit Nachteile für eine Fortsetzung des Restrukturierungsvorhabens verbunden sind.
Fachbeiträge • 15
- 1. Der Stabilisierungs- und RestrukturierungsrahmenEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 8. Januar 2021
- 2. Verfahren nach der Richtlinie (EU) 2026/799 vom 30.03.2026 („Insolvency III“)Eingeschränkter Zugriffwww.florett-falke.de · 8. Dezember 2026
- 3. Florett & FalkeEingeschränkter Zugriffwww.florett-falke.de · 25. September 2026
- 4. Seminar zum StaRUG im Sommersemester 2021 an der Universität LeipzigEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Alexander Jacobi · www.stapper.in · 30. März 2021
- 5. Zur Haftung von Geschäftsleitern und Beratern durch das StaRUGEingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 9. August 2021
- 6. Der Stabilisierungs- und RestrukturierungsrahmenEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 8. Januar 2021
- 7. Der Stabilisierungs- und RestrukturierungsrahmenEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 8. Januar 2021
- 8. Praxishandbuch Insolvenzanfechtung - 6. Auflage 2026Eingeschränkter ZugriffFlorian Schmid · www.gossak.de · 16. Januar 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020