(1) Sollen in einer Restrukturierungssache mit Ausnahme der in § 4 genannten Forderungen die Forderungen aller Gläubiger durch einen Restrukturierungsplan gestaltet werden, und weist die Restrukturierungssache gesamtverfahrensartige Züge auf, kann das Gericht einen Gläubigerbeirat einsetzen. § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a der Insolvenzordnung gilt entsprechend. In dem Beirat können auch nicht planbetroffene Gläubiger vertreten sein.
(2) Ist ein Gläubigerbeirat eingerichtet, tritt an die Stelle des gemeinschaftlichen Vorschlags der Planbetroffenen nach § 74 Absatz 2 Satz 3 der einstimmige Beschluss des Gläubigerbeirats.
(3) Die Mitglieder des Beirats unterstützen und überwachen den Schuldner bei seiner Geschäftsführung. Der Schuldner zeigt dem Beirat die Inanspruchnahme der Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens an.
(4) Die Mitglieder des Gläubigerbeirates haben Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Fachbeiträge • 7
- 1. Die wichtigsten Neuerungen der COVID-Gesetzgebung ab 1.1.2021 im ÜberblickEingeschränkter ZugriffBlank + Partner – Rechtsanwälte Mbb · www.rae-blank.de · 5. Januar 2021
- 2. Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias WahlEingeschränkter Zugriffwww.anchor.eu · 7. August 2026
- 3. Arbeitnehmerbeteiligung I Gläubigerrat I StaRUGEingeschränkter ZugriffFrank Löffler · www.k1.de · 30. Dezember 2020
- 4. StaRUG - SanierungsverfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Charlotte Sander, Ll.M (Seattle/Dresden) · www.deloittelegal.de · 16. April 2021
- 5. StaRUG - SanierungsverfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Charlotte Sander, Ll.M (Seattle/Dresden) · www.deloittelegal.de · 16. April 2021
- 6. Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) beschlossenEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 17. Dezember 2020
- 7. BVerwG 5 C 16.12, Urteil vom 19. März 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/25353 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24181, 19/24903, 19/25170 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Judith Skudelny, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20560 - Unverschuldete Insolvenzen vermeiden und überlebensfähige Unternehmen sichern - Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Claudia Müller, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24379 - Coronabedingte Insolvenzen vermeiden - Ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere UnternehmenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 2. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020