(1) Ist eine Verwertungssperre ergangen, sind dem Gläubiger die geschuldeten Zinsen zu zahlen und der durch die Nutzung eintretende Wertverlust ist durch laufende Zahlungen an den Gläubiger auszugleichen. Dies gilt nicht, soweit nach der Höhe der Forderung und der sonstigen Belastung des Gegenstands mit einer Befriedigung des Gläubigers aus dem Verwertungserlös nicht zu rechnen ist.
(2) Zieht der Schuldner nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Berechtigten Forderungen ein, die zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten sind, oder veräußert oder verarbeitet er bewegliche Sachen, an denen Rechte bestehen, die im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Aus- oder Absonderungsrechte geltend gemacht werden könnten, sind die dabei erzielten Erlöse an den Berechtigten auszukehren oder unterscheidbar zu verwahren, es sei denn, der Schuldner trifft mit dem Berechtigten eine anderweitige Vereinbarung.
Fachbeiträge • 13
- 1. Zur Haftung von Geschäftsleitern und Beratern durch das StaRUGEingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 9. August 2021
- 2. Haftung der Geschäftsleiter in der Vorinsolvenz nach StaRUGEingeschränkter ZugriffFrank Löffler · www.k1.de · 26. November 2020
- 3. StaRUG Gesellschaftsrecht Anwalt Köln Restrukturierung InsolvenzEingeschränkter ZugriffDr. Jens Wolff · www.sdmw.de · 25. Juni 2026
- 4. StaRUG: Teil 2 - Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, Kapitel 2 Restrukturierungs- und StabilisierungsinstrumenteEingeschränkter ZugriffFrank Löffler · www.k1.de · 30. Dezember 2020
- 5. Wir in den Medien ArchiveEingeschränkter ZugriffBettina Fey · www.buchalik-broemmekamp.de · 8. Dezember 2022
- 6. Daniel Trowski zu den Sicherungsrechten im StaRUGEingeschränkter ZugriffDorothee Heckemann · www.buchalik-broemmekamp.de · 29. April 2021
- 7. Autor Daniel Trowski ArchiveEingeschränkter ZugriffDorothee Heckemann · www.buchalik-broemmekamp.de · 1. Juni 2022
- 8. Bleiben Sie mit uns auf dem LaufendenEingeschränkter ZugriffBettina Fey · www.buchalik-broemmekamp.de · 6. September 2022
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/25353 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24181, 19/24903, 19/25170 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Judith Skudelny, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20560 - Unverschuldete Insolvenzen vermeiden und überlebensfähige Unternehmen sichern - Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Claudia Müller, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24379 - Coronabedingte Insolvenzen vermeiden - Ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere UnternehmenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 2. 19/24903 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) - Drucksache 19/24181 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2020