(1) Bei der Festlegung der Rechte der Planbetroffenen im Restrukturierungsplan sind Gruppen zu bilden, soweit Planbetroffene mit unterschiedlicher Rechtsstellung betroffen sind. Es ist zu unterscheiden zwischen
- 1.
- den Inhabern von Absonderungsanwartschaften,
- 2.
- den Inhabern von Forderungen, die im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als nicht nachrangige Insolvenzforderungen geltend zu machen wären, nebst darauf entfallender Zinsen und Säumniszuschläge (einfache Restrukturierungsgläubiger),
- 3.
- den Inhabern von Forderungen, die im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach § 39 Absatz 1 Nummer 4, 5 oder Absatz 2 der Insolvenzordnung als nachrangige Insolvenzforderungen anzumelden wären (nachrangige Restrukturierungsgläubiger), wobei für jede Rangklasse eine Gruppe zu bilden ist, und
- 4.
- den Inhabern von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten.
(2) Die Gruppen können nach Maßgabe wirtschaftlicher Interessen in weitere Gruppen unterteilt werden. Sie müssen sachgerecht voneinander abgegrenzt werden. Die Kriterien für die Abgrenzung sind im Plan anzugeben. Kleingläubiger sind im Rahmen der nach Absatz 1 zu bildenden Gruppen zu eigenständigen Gruppen zusammenzufassen.
Fachbeiträge • 21
- 1. Der Stabilisierungs- und RestrukturierungsrahmenEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 8. Januar 2021
- 2. SanInsFoG 2021: Insolvenzantrag & RestrukturierungEingeschränkter Zugriffwww.steffen-partner.de · 19. April 2021
- 3. Der Stabilisierungs- und RestrukturierungsrahmenEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 8. Januar 2021
- 4. SanInsFoG 2021: Insolvenzantrag & RestrukturierungEingeschränkter Zugriffwww.steffen-partner.de · 19. April 2021
- 5. Der Stabilisierungs- und RestrukturierungsrahmenEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 8. Januar 2021
- 6. und Restrukturierungsrahmen I StaRUG Teil 2Eingeschränkter ZugriffFrank Löffler · www.k1.de · 25. November 2020
- 7. StaRUG Gesellschaftsrecht Anwalt Köln Restrukturierung InsolvenzEingeschränkter ZugriffDr. Jens Wolff · www.sdmw.de · 25. Juni 2026
- 8. Gruppenbildung im RestrukturierungsplanEingeschränkter ZugriffKirill Progrebinsky · www.buchalik-broemmekamp.de · 27. August 2025
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/25353 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24181, 19/24903, 19/25170 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Judith Skudelny, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20560 - Unverschuldete Insolvenzen vermeiden und überlebensfähige Unternehmen sichern - Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Claudia Müller, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24379 - Coronabedingte Insolvenzen vermeiden - Ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere UnternehmenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 2. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023