Die Vorschriften des Fünften Abschnitts und § 32 Abs. 4 bis 8, §§ 35, 35a, 35b, 35c, 37 und 38 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes finden auf vor dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie auf Mitglieder des Europäischen Parlaments, die sich nach Artikel 25 Abs. 1 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments für die Anwendung dieses Gesetzes entscheiden, und ihre Hinterbliebenen mit den Maßgaben Anwendung, daß
- 1.
- in dem Fall, daß Leistungen aus der Unfallversicherung des Europäischen Parlaments in Anspruch genommen werden, der Versorgungsanspruch nach diesem Gesetz bis zur Höhe der Versicherungsleistung ruht,
- 2.
- die Versorgung solange ruht, bis die Versicherungsleistung aus der Lebensversicherung oder sonstige vergleichbare Leistungen des Europäischen Parlaments erreicht sind,
- 3.
- § 22 Abs. 2 Nr. 3 des Europawahlgesetzes an die Stelle des § 15 Abs. 2 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes tritt.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 2. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 3. 19/1700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 4. 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)Bundestag Drucksachen · 9. August 2019
- 5. 19/13902 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -Bundestag Drucksachen · 14. November 2019
- 6. 19/19013 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18701 - Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020)Bundestag Drucksachen · 6. Mai 2020
- 7. 19/22600 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)Bundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 8. 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)Bundestag Drucksachen · 5. August 2022