Die Vorschriften des Fünften Abschnitts und § 32 Abs. 4 bis 8, §§ 35, 35a, 35b, 35c, 37 und 38 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes finden auf vor dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie auf Mitglieder des Europäischen Parlaments, die sich nach Artikel 25 Abs. 1 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments für die Anwendung dieses Gesetzes entscheiden, und ihre Hinterbliebenen mit den Maßgaben Anwendung, daß
- 1.
- in dem Fall, daß Leistungen aus der Unfallversicherung des Europäischen Parlaments in Anspruch genommen werden, der Versorgungsanspruch nach diesem Gesetz bis zur Höhe der Versicherungsleistung ruht,
- 2.
- die Versorgung solange ruht, bis die Versicherungsleistung aus der Lebensversicherung oder sonstige vergleichbare Leistungen des Europäischen Parlaments erreicht sind,
- 3.
- § 22 Abs. 2 Nr. 3 des Europawahlgesetzes an die Stelle des § 15 Abs. 2 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes tritt.
Öffentliche Quellen • 51
- 1. 11/5552 - Beschlussempfehlung: zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) - Drucksachen 11/5000, 11/5321, 11/5389 - hier: Einzelplan 02 Deutscher BundestagBundestag Drucksachen · 8. November 1989
- 2. 12/1600 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 - Drucksachen 12/1000, 12/1329 -Bundestag Drucksachen · 14. November 1991
- 3. 12/502 - Beschlussempfehlung: zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1991 (Haushaltsgesetz 1991) - Drucksachen 12/100, 12/494 - hier: Einzelplan 02 Deutscher BundestagBundestag Drucksachen · 7. Mai 1991
- 4. 13/2864 - Änderungsantrag: zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1996 - Drucksachen 13/2000 Anlage, 13/2593, 13/2602, 13/2626, 13/2627, 13/2630 - hier: Einzelplan 02 Deutscher BundestagBundestag Drucksachen · 7. November 1995
- 5. 13/7691 - Antrag: Neuregelung der Rechtsstellung der AbgeordnetenBundestag Drucksachen · 15. Mai 1997
- 6. 14/1400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgestz 2000)Bundestag Drucksachen · 13. August 1999
- 7. 14/4000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001)Bundestag Drucksachen · 18. August 2000
- 8. 14/6800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002)Bundestag Drucksachen · 17. August 2001