(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
- 1.
- Kohlendioxidäquivalente im Sinne von § 3 Nummer 3 zweiter Halbsatz für die einzelnen Treibhausgase nach Maßgabe internationaler Standards zu bestimmen;
- 2.
- Einzelheiten für die Versteigerung nach § 10 vorzusehen; dabei kann die Bundesregierung insbesondere Vorschriften erlassen über die Zulassung von Stellen, die Versteigerungen durchführen, über die Aufsicht über diese Stellen sowie über die Zulassung von weiteren Bietern;
- 3.
- die Methoden für die Akkreditierung von Prüfstellen nach § 14 Absatz 1 zu konkretisieren und weitere prüfungsbefugte Stellen für die Prüfung von Anträgen und Berichten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes zu bestimmen;
- 4.
- Einzelheiten zur Überführung von Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, nach § 8 Absatz 3 zu regeln;
- 5.
- Einzelheiten zur Einrichtung und Führung eines Emissionshandelsregisters nach § 9, insbesondere die in der Verordnung nach Artikel 19 Absatz 3 der EU-Emissionshandelsrichtlinie aufgeführten Sachverhalte zur ergänzenden Regelung durch die Mitgliedstaaten festzulegen.
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Einzelheiten zur Durchführung der EU-CBAM-Verordnung zu regeln, soweit dies keine Sachverhalte betrifft, die in der EU-CBAM-Verordnung oder in unmittelbar geltenden Durchführungsrechtsakten oder delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission zur Durchführung der EU-CBAM-Verordnung abschließend geregelt sind.
Fachbeiträge • 4
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11844 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des EmissionshandelsBundestag Drucksachen · 3. April 2017
- 2. 19/4727 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen EmissionshandelsBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 3. 19/3211 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2821 - Entwicklungszusammenarbeit und organische CO2-SpeicherungBundestag Drucksachen · 4. Juli 2018
- 4. 21/8283 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026Bundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 5. 20/13585 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)Bundestag Drucksachen · 4. November 2024