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1. Januar 2020
1. Januar 2020
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben eine Politik, in der sie ihre Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften beschreiben (Mitwirkungspolitik), und in der insbesondere folgende Punkte behandelt werden, zu veröffentlichen:
- 1.
- die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen ihrer Anlagestrategie,
- 2.
- die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften,
- 3.
- der Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft,
- 4.
- die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären sowie
- 5.
- der Umgang mit Interessenkonflikten.
(2) Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben jährlich über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik zu berichten. Der Bericht enthält Erläuterungen allgemeiner Art zum Abstimmungsverhalten, zu den wichtigsten Abstimmungen und zum Einsatz von Stimmrechtsberatern.
(3) Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben ihr Abstimmungsverhalten zu veröffentlichen, es sei denn, die Stimmabgabe war wegen des Gegenstands der Abstimmung oder des Umfangs der Beteiligung unbedeutend.
(4) Erfüllen institutionelle Anleger und Vermögensverwalter eine oder mehrere der Vorgaben der Absätze 1 bis 3 nicht oder nicht vollständig, haben sie zu erklären, warum sie dies nicht tun.
(5) Die Informationen nach den Absätzen 1 bis 4 sind für mindestens drei Jahre auf der Internetseite der institutionellen Anleger und der Vermögensverwalter öffentlich zugänglich zu machen und mindestens jährlich zu aktualisieren. Davon abweichend können institutionelle Anleger auf die Internetseite der Vermögensverwalter oder andere kostenfrei und öffentlich zugängliche Internetseiten verweisen, wenn dort die Informationen nach den Absätzen 1 bis 4 verfügbar sind.
Fußnote
§ 134b Abs. 1 Nr. 3 Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Meinungsaustauch" durch das Wort " Meinungsaustausch" ersetzt
Fachbeiträge • 29
- 1. Kapitalverwaltungsgesellschaften – ContinentaleEingeschränkter Zugriffwww.continentale.de · 1. Juli 2024
- 2. Zahlen, Daten, FaktenEingeschränkter ZugriffVolkenand · www.volkswohl-bund.de · 26. Juni 2024
- 3. Informationen gemäß §§ 134b, 134c AktGEingeschränkter Zugriffwww.munichre.com · 8. September 2026
- 4. Informationen gemäß §§ 134b, 134c AktGEingeschränkter Zugriffwww.munichre.com · 8. September 2026
- 5. Informationen gemäß §§ 134b, 134c AktGEingeschränkter Zugriffwww.munichre.com · 8. September 2026
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- 7. Informationen gemäß §§ 134b, 134c AktGEingeschränkter Zugriffwww.munichre.com · 8. September 2026
- 8. Informationen gemäß §§ 134b, 134c AktGEingeschränkter Zugriffwww.munichre.com · 8. September 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/6043 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5441 - Aktionärsdemokratie und die Relevanz des Deutschen Corporate Governance KodexBundestag Drucksachen · 26. November 2018
- 2. 19/9739 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 29. April 2019
- 3. 19/15169 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/9739, 19/10507 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 4. 21/2507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)Bundestag Drucksachen · 3. November 2025
- 5. 20/14513 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)Bundestag Drucksachen · 15. Januar 2025