Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Ersatzansprüche der Gesellschaft aus der Gründung gegen die nach den §§ 46 bis 48, 53 verpflichteten Personen oder aus der Geschäftsführung gegen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder aus § 117 müssen geltend gemacht werden, wenn es die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Der Ersatzanspruch soll binnen sechs Monaten seit dem Tage der Hauptversammlung geltend gemacht werden.
(2) Zur Geltendmachung des Ersatzanspruchs kann die Hauptversammlung besondere Vertreter bestellen. Das Gericht (§ 14) hat auf Antrag von Aktionären, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von einer Million Euro erreichen, als Vertreter der Gesellschaft zur Geltendmachung des Ersatzanspruchs andere als die nach den §§ 78, 112 oder nach Satz 1 zur Vertretung der Gesellschaft berufenen Personen zu bestellen, wenn ihm dies für eine gehörige Geltendmachung zweckmäßig erscheint. Gibt das Gericht dem Antrag statt, so trägt die Gesellschaft die Gerichtskosten. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zulässig. Die gerichtlich bestellten Vertreter können von der Gesellschaft den Ersatz angemessener barer Auslagen und eine Vergütung für ihre Tätigkeit verlangen. Die Auslagen und die Vergütung setzt das Gericht fest. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zulässig; die Rechtsbeschwerde ist ausgeschlossen. Aus der rechtskräftigen Entscheidung findet die Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozeßordnung statt.
(3) (weggefallen)
(4) (weggefallen)
Fachbeiträge • 37
- 1. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 4. Februar 2026
- 2. MehrstimmrechtsaktieEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Rafael Harnos · https://www.otto-schmidt.de/ · 28. August 2024
- 3. KapitalmarktEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Rafael Harnos · https://www.otto-schmidt.de/ · 30. September 2023
- 4. SatzungsänderungEingeschränkter ZugriffDr. Philipp Ceesay · https://www.otto-schmidt.de/ · 30. September 2023
- 5. Zur Hauptsacheerledigung im Verfahren auf Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer HauptversammlungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 29. Juni 2012
- 6. ZuFinGEingeschränkter ZugriffOnline-Redaktion · https://www.otto-schmidt.de/ · 28. August 2024
- 7. Aktuelle Urteile im GesellschaftsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 4. Februar 2026
- 8. KonzernEingeschränkter ZugriffFlorian Walka · https://www.otto-schmidt.de/ · 30. September 2023