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1. November 2008
1. November 2008
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. Als Rückgewähr gilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Aktionär gedeckt sind. Satz 1 ist zudem nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Aktionärsdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Aktionärsdarlehen wirtschaftlich entsprechen.
(2) Den Aktionären dürfen Zinsen weder zugesagt noch ausgezahlt werden.
(3) Vor Auflösung der Gesellschaft darf unter die Aktionäre nur der Bilanzgewinn verteilt werden.
Fachbeiträge • 68
- 1. Garantien einer Aktiengesellschaft bei KapitalerhöhungenEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 23. März 2005
- 2. Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG nach § 826 BGB für fehlerhafte AdEingeschränkter ZugriffAlexander Engelhard · www.kanzlei-ebp.de · 17. Februar 2012
- 3. Veröffentlichungen Thomas Winter - Kanzlei WinterEingeschränkter ZugriffLeon_Enskat · www.winter-thuerk.de · 11. März 2022
- 4. BGH i.S. EM.TV: Neue Aussagen zur Schadensersatzhaftung in Fällen fehlerhafter AdEingeschränkter ZugriffPiontek · www.rrlaw.de · 18. Juli 2005
- 5. Haftungsvergleiche im DieselskandalEingeschränkter ZugriffChristopher Semtner · www.schomerus.de · 10. November 2025
- 6. Verbotene Einlagenrückgewähr an Aktionär; Auftrag zur WeiEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 7. EIGENKAPITALERSATZ / EIGENKAPITALERSETZENDE GESELLSCHAFTERLEISTUNGENEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 8. Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassEingeschränkter ZugriffAndreas Albrecht Dr. Maren Augustin · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023
- 2. 20/9363 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 15. November 2023