(1) Eine Herabsetzung des Grundkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen, kann in vereinfachter Form vorgenommen werden. Im Beschluß ist festzusetzen, daß die Herabsetzung zu diesen Zwecken stattfindet.
(2) Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nur zulässig, nachdem der Teil der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage, um den diese zusammen über zehn vom Hundert des nach der Herabsetzung verbleibenden Grundkapitals hinausgehen, sowie die Gewinnrücklagen vorweg aufgelöst sind. Sie ist nicht zulässig, solange ein Gewinnvortrag vorhanden ist.
(3) § 222 Abs. 1, 2 und 4, §§ 223, 224, 226 bis 228 über die ordentliche Kapitalherabsetzung gelten sinngemäß.
Fachbeiträge • 4
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 46 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 21. April 1997
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 32 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 19. Juni 2012
- 3. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 41 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 22. Mai 1995
- 4. Das Recht der AG Teil 3 Das KapitalEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
Öffentliche Quellen • 11
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- 2. 11/7760 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz -Bundestag Drucksachen · 31. August 1990
- 3. 12/3803 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO)Bundestag Drucksachen · 24. November 1992
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- 7. 14/6722 - Unterrichtung: Fünfter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen un der Bundesministerien (AS WWU) vom 20. Juni 2001 - Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher VerwaltungBundestag Drucksachen · 11. Juli 2001
- 8. 14/7515 - Unterrichtung: Bericht der Regierungskommission Corporate Governance "Unternehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts"Bundestag Drucksachen · 14. August 2001