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29. Dezember 2006
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29. Mai 2009
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5. August 2009
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17. Juni 2016
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1. Juli 2021
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1. Januar 2023
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31. Januar 2023
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31. Dezember 2024
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(1) Mitglied des Aufsichtsrats kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Ein Betreuter, der bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterliegt, kann nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein.
(2) Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht sein, wer
- 1.
- bereits in zehn Handelsgesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, Aufsichtsratsmitglied ist,
- 2.
- gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens ist,
- 3.
- gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft ist, deren Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft angehört, oder
- 4.
- in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied derselben börsennotierten Gesellschaft war, es sei denn, seine Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten.
(3) Die anderen persönlichen Voraussetzungen der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer sowie der weiteren Mitglieder bestimmen sich nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Montan-Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz, dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung und dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung.
(4) Die Satzung kann persönliche Voraussetzungen nur für Aufsichtsratsmitglieder fordern, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt oder auf Grund der Satzung in den Aufsichtsrat entsandt werden.
(5) Bei Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs sind, muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen; die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein.
Fachbeiträge • 46
- 1. Mehr mit Weniger? Regierungskommission Corporate Governance schlägt Vereinfachung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 9. August 2026
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 20 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 18. Januar 2022
- 3. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 30 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 18. Juni 2013
- 4. FISG: Gesetz zur Stärkung der FinanzmarktintegritätEingeschränkter Zugriffwww.deloitte.com · 3. April 2023
- 5. § 12 AufsichtsratEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Februar 2026
- 6. Zwischenbericht Q2 2013Eingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 14. August 2013
- 7. KION GROUP - Wesentliche Entwicklungen (druckoptimiert)Eingeschränkter Zugriffwww.kiongroup.com · 14. August 2013
- 8. Hoeneß wieder Präsident und Aufsichtsratmitglied: Straftäter in Gesellschaftsorganen. Geht das?Eingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 29. November 2016
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/8074 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7185 - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4490)Bundestag Drucksachen · 28. Februar 2019
- 2. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 3. 20/3817 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und SpaltungenBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022
- 4. 19/29879 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26966 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler,Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23120 - Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27186 - Vertrauen in Bundesministerien und Behörden stärken - Insiderhandel wirksam unterbinden d) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Anja Hajduk, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24385 - Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufdecken und effektiv verhindern - Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken VerbraucherschutzBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 5. 19/26185 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/25804 - Corporate Governance bei DAX-KonzernenBundestag Drucksachen · 27. Januar 2021
- 6. 19/26966 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
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- 8. 21/1857 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten FassungBundestag Drucksachen · 29. September 2025