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1. Januar 2020
1. Januar 2020
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Besteht kein Beherrschungsvertrag, so darf ein herrschendes Unternehmen seinen Einfluß nicht dazu benutzen, eine abhängige Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien zu veranlassen, ein für sie nachteiliges Rechtsgeschäft vorzunehmen oder Maßnahmen zu ihrem Nachteil zu treffen oder zu unterlassen, es sei denn, daß die Nachteile ausgeglichen werden.
(2) Ist der Ausgleich nicht während des Geschäftsjahrs tatsächlich erfolgt, so muß spätestens am Ende des Geschäftsjahrs, in dem der abhängigen Gesellschaft der Nachteil zugefügt worden ist, bestimmt werden, wann und durch welche Vorteile der Nachteil ausgeglichen werden soll. Auf die zum Ausgleich bestimmten Vorteile ist der abhängigen Gesellschaft ein Rechtsanspruch zu gewähren.
(3) Die §§ 111a bis 111c bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 26
- 1. Pflichtenkollision im AufsichtsratEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 23. Mai 2017
- 2. Anwalt Beherrschungsvertrag GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. September 2008
- 3. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 30 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 4. Dezember 2012
- 4. Anwalt Beherrschungsvertrag GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. September 2008
- 5. Anwalt für den Beherrschungsvertrag und für den GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. August 2027
- 6. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 35 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 16. Februar 2009
- 7. Anwalt für den Beherrschungsvertrag und für den GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. August 2027
- 8. Anwalt für den Beherrschungsvertrag und für den GewinnabführungsvertragEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. August 2027
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 21/8157 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/6561 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2026
- 2. 21/6561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)Bundestag Drucksachen · 18. Juni 2026