(1) Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluß.
(2) Die Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats kann, soweit sie nicht gesetzlich geregelt ist, durch die Satzung bestimmt werden. Ist sie weder gesetzlich noch durch die Satzung geregelt, so ist der Aufsichtsrat nur beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlußfassung teilnimmt. In jedem Fall müssen mindestens drei Mitglieder an der Beschlußfassung teilnehmen. Der Beschlußfähigkeit steht nicht entgegen, daß dem Aufsichtsrat weniger Mitglieder als die durch Gesetz oder Satzung festgesetzte Zahl angehören, auch wenn das für seine Zusammensetzung maßgebende zahlenmäßige Verhältnis nicht gewahrt ist.
(3) Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können dadurch an der Beschlußfassung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilnehmen, daß sie schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Die schriftlichen Stimmabgaben können durch andere Aufsichtsratsmitglieder überreicht werden. Sie können auch durch Personen, die nicht dem Aufsichtsrat angehören, übergeben werden, wenn diese nach § 109 Abs. 3 zur Teilnahme an der Sitzung berechtigt sind.
(4) Schriftliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind vorbehaltlich einer näheren Regelung durch die Satzung oder eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrats nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.
Fachbeiträge • 41
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 30 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 18. Juni 2013
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 36 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 16. März 2009
- 3. Schriftliche Stimmabgabe eines Aufsichtsratsmitglieds oder per TelefonEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 1. August 2019
- 4. Rechtmäßiges Alternativverhalten im OrganhaftungsrechtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 4. Mai 2025
- 5. Insights - Immer einen Schritt voraus.Eingeschränkter Zugriffwww.aderhold.de · 17. Juli 2026
- 6. Aktiengesellschaft: Unwirksamer Unternehmensberatungsvertrag mit AufsichtsratmitgliedEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 25. Januar 2007
- 7. Betriebsratsarbeit rechtssicher digitalisierenEingeschränkter ZugriffBecker · www.littler.de · 18. März 2020
- 8. Gesellschaftsrecht Archives - Seite 4 von 11 - paragraf.infoEingeschränkter Zugriffwww.paragraf.info · 10. September 2007
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/24615 - Unterrichtung: Evaluationsgutachten über die Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie über den Erfüllungsaufwand und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. November 2020
- 2. 19/18110 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und StrafverfahrensrechtBundestag Drucksachen · 24. März 2020