(1) Eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen kann nur mit einer Mehrheit beschlossen werden, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen. Die Kapitalerhöhung kann nur durch Ausgabe neuer Aktien ausgeführt werden. Bei Gesellschaften mit Stückaktien muß sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen.
(2) Sind mehrere Gattungen von stimmberechtigten Aktien vorhanden, so bedarf der Beschluß der Hauptversammlung zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Aktionäre jeder Gattung. Über die Zustimmung haben die Aktionäre jeder Gattung einen Sonderbeschluß zu fassen. Für diesen gilt Absatz 1.
(3) Sollen die neuen Aktien für einen höheren Betrag als den geringsten Ausgabebetrag ausgegeben werden, so ist der Mindestbetrag, unter dem sie nicht ausgegeben werden sollen, im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals festzusetzen.
(4) Das Grundkapital soll nicht erhöht werden, solange ausstehende Einlagen auf das bisherige Grundkapital noch erlangt werden können. Für Versicherungsgesellschaften kann die Satzung etwas anderes bestimmen. Stehen Einlagen in verhältnismäßig unerheblichem Umfang aus, so hindert dies die Erhöhung des Grundkapitals nicht.
Fachbeiträge • 38
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 26 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 15. April 2021
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 22 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 14. April 2021
- 3. Mehrstimmrechte in der AG - eine Gestaltungsoption für Gründer und InvestorenEingeschränkter ZugriffDr. Cornelius Karcher · www.pxr.law · 17. Dezember 2025
- 4. Minderheitenschutz im Gesellschaftsrecht: die Aktiengesellschaft (AG).Eingeschränkter ZugriffTim Blanke · www.buse.de · 20. Juni 2023
- 5. Das Recht der AG Teil 3 Das KapitalEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 6. Ist ein Kapitalerhöhungsbeschluss mit festem Erhöhungsbetrag unverzüglich durchzuführen?Eingeschränkter ZugriffBenjamin Frantzen · www.reichert-reichert.de · 8. Januar 2013
- 7. Ist ein Kapitalerhöhungsbeschluss mit festem Erhöhungsbetrag unverzüglich durchzuführen?Eingeschränkter ZugriffBenjamin Frantzen · www.reichert-reichert.de · 8. Januar 2013
- 8. Aktiengesellschaft (AG)Eingeschränkter ZugriffWww.Facebook.Com · www.k1.de · 24. Februar 2019
Öffentliche Quellen • 35
- 1. 12/7850 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 12/6699 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/7265 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)Bundestag Drucksachen · 13. Juni 1994
- 2. 12/6721 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des AktienrechtsBundestag Drucksachen · 1. Februar 1994
- 3. 12/6699 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)Bundestag Drucksachen · 1. Februar 1994
- 4. 13/6408 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/6039 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes - RpflAnpGBundestag Drucksachen · 4. Dezember 1996
- 5. 13/9347 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG)Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 1997
- 6. 13/9712 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)Bundestag Drucksachen · 28. Januar 1998
- 7. 13/9573 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (Stückaktiengesetz - StückAG)Bundestag Drucksachen · 7. Januar 1998
- 8. 13/10038 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/9712 - Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans Martin Bury, Dr. Uwe Jens, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/367 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Transparenz und Beschränkung von Machtkonzentration in der deutschen Wirtschaft (Transparenz- und Wettbewerbsgesetz) c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/9716 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Effizienz von Aufsichtsräten und zur Begrenzung der Machtkonzentration bei Kreditinstituten infolge von Unternehmensbeteiligungen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Antje Hermenau, Kristin Heyne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/7737 - Begrenzung der Bankenmacht und Verbesserung der Unternehmenskontrolle - Voraussetzung für mehr Transparenz und InnovationBundestag Drucksachen · 4. März 1998