Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet dem Deutschen Bundestag im fünften Kalenderjahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen für die Erreichung der in § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 genannten Zwecke. Der Bericht wird zudem dem Bundesrat übermittelt. Dieser Bericht soll insbesondere Erkenntnisse darstellen, ob
- 1.
- die Identifikationsnummern nach § 3 Absatz 3 Nummer 7 bis 10 in den Registern und Datenbeständen öffentlicher Stellen durch die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach § 2 abgelöst werden können und
- 2.
- durch das registerübergreifende Identitätsmanagement zu Unternehmen anhand der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer nach § 2 eine ausschließlich zentrale Speicherung von Unternehmensbasisdaten bei der Registerbehörde umgesetzt werden kann.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/30685 - Antrag: Unternehmensbasisdaten richtig verwaltenBundestag Drucksachen · 11. Juni 2021
- 2. 21/1864 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1Bundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 3. 21/2471 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 - Drucksache 21/1864 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2025
- 4. 21/6698 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/218 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/517 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen LernensBundestag Drucksachen · 24. Juni 2026