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5. Januar 2026
5. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Einem Unternehmen nach § 3 Absatz 1 wird im Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen zugeordnet. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung.
(2) Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen dient dem Zweck der registerübergreifenden eindeutigen Identifikation der im Basisregister geführten Unternehmen.
(3) Die öffentlichen Stellen nach § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 dürfen die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen in ihren Registern oder sonstigen Datenbeständen speichern, verwenden und an öffentliche Stellen weitergeben, soweit dies für ihre eigene Aufgabenerfüllung und die Aufgabenerfüllung der empfangenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen ist bei jeder Übermittlung an das und aus dem Basisregister anzugeben, wenn sie vergeben und durch das Basisregister an die Quellregister übermittelt wurde.
Fachbeiträge • 1
- 1. Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG)Eingeschränkter Zugriffwww.solidaris.de · 14. September 2021
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 21/8302 - Unterrichtung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle) - Drucksache 21/7865 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 19/29763 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 18. Mai 2021
- 3. 19/30685 - Antrag: Unternehmensbasisdaten richtig verwaltenBundestag Drucksachen · 11. Juni 2021
- 4. 19/30474 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/29763 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/30005, 19/30229 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 5. 19/30229 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze - Drucksache 19/30005 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Juni 2021
- 6. 20/12791 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz - AHStatG-ÄndG)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 7. 20/10292 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 8. 20/7234 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6314 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des TabakerzeugnisgesetzesBundestag Drucksachen · 14. Juni 2023