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Doctrine
WOS
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Erster Teil Wahl der Bordvertretung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
Vierter Abschnitt Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
Zweiter Teil Wahl des Seebetriebsrats
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften
Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 59
§ 60
WOS
Über das Gesetz
Inkrafttreten :
8. Dezember 2021
Letzte Änderung :
8. Dezember 2021
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Versionen des Textes
Ursprüngliche Fassung
Konsolidierte Fassung zu einem bestimmten Datum
Aktuelle konsolidierte Fassung
Erster Teil Wahl der Bordvertretung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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