(1) Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist; die betroffenen Personen sind zu unterrichten. § 17 Absatz 3 Satz 3 bleibt unberührt.
(2) Der zuständigen Behörde ist Auskunft aus den Unterlagen der genannten Einrichtungen zu erteilen, wenn dies nach Feststellung der Behörde zur Abwehr einer erheblichen und gegenwärtigen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Aufklärung des Schicksals von Vermissten und Unfallopfern im Einzelfall erforderlich ist. Die Auskunft umfasst folgende Daten:
- 1.
- Familienname,
- 2.
- Vornamen,
- 3.
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- 4.
- Staatsangehörigkeiten,
- 5.
- Anschriften,
- 6.
- Datum der Aufnahme und Datum der Entlassung.
Fachbeiträge • 1
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 5. August 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/8693 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)Bundestag Drucksachen · 25. März 2019
- 2. 19/24472 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/22774 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)Bundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 3. 20/12349 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG)Bundestag Drucksachen · 24. Juli 2024
- 4. 20/9044 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)Bundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 5. 21/900 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024Bundestag Drucksachen · 16. Juli 2025