(1) Die Meldebehörden dürfen ihre Register mit Hilfe von Ordnungsmerkmalen führen. Die Ordnungsmerkmale können aus den in § 3 Absatz 1 Nummer 6 und 7 genannten Daten gebildet werden. Durch geeignete technische Maßnahmen nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung sind die Ordnungsmerkmale vor Verwechslungen zu schützen.
(2) Soweit von den Meldebehörden bereits Ordnungsmerkmale verarbeitet werden, die andere als die in § 3 Absatz 1 Nummer 6 und 7 genannten Daten enthalten, dürfen diese noch für eine Übergangsfrist von sechs Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes verarbeitet werden.
(3) Ordnungsmerkmale dürfen im Rahmen von Datenübermittlungen an öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften übermittelt werden. Der Empfänger der Daten darf die Ordnungsmerkmale nur im Verkehr mit der jeweiligen Meldebehörde verarbeiten, eine Weiterübermittlung ist unzulässig. Soweit Ordnungsmerkmale personenbezogene Daten enthalten, dürfen sie nur übermittelt werden, wenn dem Empfänger auch die im Ordnungsmerkmal enthaltenen personenbezogenen Daten übermittelt werden dürfen.
(4) Absatz 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend für die Weitergabe von Ordnungsmerkmalen innerhalb der Verwaltungseinheit, der die Meldebehörde angehört.
Fachbeiträge • 3
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 5. August 2026
- 2. Corona: Mundschutz-Chaos um Spahns MinisteriumEingeschränkter Zugriffwww.merkur.de · 14. Juni 2020
- 3. 2. DSAnpUG-EU: Weitreichende Änderungen am Datenschutzrecht möglichEingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/3828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021Bundestag Drucksachen · 16. August 2018
- 2. 19/8693 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)Bundestag Drucksachen · 25. März 2019
- 3. 19/27425 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 4. 19/26247 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24226 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24641 - Verfassungskonforme Registermodernisierung - Ohne steuerliche Identifikationsnummer c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/25029 - E-Government entschlossen vorantreiben - Registermodernisierung verfassungskonform umsetzenBundestag Drucksachen · 27. Januar 2021
- 5. 20/14257 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des StrafrechtsBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024