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29. Oktober 2020
29. Oktober 2020
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31. Dezember 2023
31. Dezember 2023
(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 6 bis 11 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 15 und 16 zu beseitigen. Werden Abfälle zur Beseitigung überlassen, weil die Pflicht zur Verwertung aus den in § 7 Absatz 4 genannten Gründen nicht erfüllt werden muss, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verwertung verpflichtet, soweit bei ihnen diese Gründe nicht vorliegen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, folgende in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und überlassenen Abfälle getrennt zu sammeln:
- 1.
- Bioabfälle; § 9 Absatz 1 und 3 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 gilt entsprechend,
- 2.
- Kunststoffabfälle; § 9 gilt entsprechend,
- 3.
- Metallabfälle; § 9 gilt entsprechend,
- 4.
- Papierabfälle; § 9 gilt entsprechend,
- 5.
- Glas; § 9 Absatz 1 und 3 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 gilt entsprechend,
- 6.
- Textilabfälle; § 9 gilt entsprechend,
- 7.
- Sperrmüll; die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sammeln Sperrmüll in einer Weise, welche die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling der einzelnen Bestandteile ermöglicht und
- 8.
- gefährliche Abfälle; die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen sicher, dass sich die gefährlichen Abfälle bei der Sammlung nicht mit anderen Abfällen vermischen.
(3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können mit Zustimmung der zuständigen Behörde Abfälle von der Entsorgung ausschließen, soweit diese der Rücknahmepflicht auf Grund einer nach § 25 erlassenen Rechtsverordnung oder auf Grund eines Gesetzes unterliegen und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen tatsächlich zur Verfügung stehen. Satz 1 gilt auch für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen entsorgt werden können oder die Sicherheit der umweltverträglichen Beseitigung im Einklang mit den Abfallwirtschaftsplänen der Länder durch einen anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Dritten gewährleistet ist. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können den Ausschluss von der Entsorgung nach den Sätzen 1 und 2 mit Zustimmung der zuständigen Behörde widerrufen, soweit die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht mehr vorliegen.
(4) Die Pflichten nach Absatz 1 gelten auch für Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne gültige amtliche Kennzeichen, wenn diese
- 1.
- auf öffentlichen Flächen oder außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgestellt sind,
- 2.
- keine Anhaltspunkte für deren Entwendung oder bestimmungsgemäße Nutzung bestehen sowie
- 3.
- nicht innerhalb eines Monats nach einer am Fahrzeug angebrachten, deutlich sichtbaren Aufforderung entfernt worden sind.
Fachbeiträge • 29
- 1. Novelliertes KrWG & nachhaltige Vergabe - Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde novelliertEingeschränkter Zugriffwww.kunzrechtsanwaelte.de · 16. November 2020
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- 7. Arbeitshilfe/Erläuterungen zu Tätigkeiten mit gefährlichen AbfällenEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 12. Mai 2017
- 8. Arbeitshilfe/Erläuterungen zu Tätigkeiten mit gefährlichen AbfällenEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 15. Januar 2021
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 18/12495 - Verordnung: Verordnung zur Neuordnung der KlärschlammverwertungBundestag Drucksachen · 24. Mai 2017
- 2. 18/11241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 3. 18/11274 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen AbfällenBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 4. 18/12213 - Verordnung: Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der GewerbeabfallverordnungBundestag Drucksachen · 3. Mai 2017
- 5. 19/10844 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10318 - Einhaltung der Abfallhierarchie bei Sperrmüll und TeppichbödenBundestag Drucksachen · 12. Juni 2019
- 6. 19/7380 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6956 - Umweltverschmutzung durch ZigarettenkippenBundestag Drucksachen · 28. Januar 2019
- 7. 19/19373 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 20. Mai 2020
- 8. 19/20590 - Unterrichtung: Umweltgutachten 2020 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und EuropaBundestag Drucksachen · 25. Mai 2020