Über das Gesetz
| Inkrafttreten : | 1. Januar 1900 |
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| Letzte Änderung : | 30. Juni 2026 |
Versionen des Textes
- Das Gesetz über den Versicherungsvertrag tritt ... am 1. Januar 1910 in Kraft.
- Art 2(weggefallen)
- Wird ein zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes über den Versicherungsvertrag bestehendes Versicherungsverhältnis nicht nach dem Inkrafttreten für den ersten Termin gekündigt, für den beide Teile nach den bisherigen Gesetzen zur Kündigung berechtigt sind, so finden von diesem Termin an die Vorschriften des Gesetzes über den Versicherungsvertrag Anwendung.