Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über
- 1.
- die Pflegesätze der Krankenhäuser,
- 2.
- die Abgrenzung der allgemeinen stationären und teilstationären Leistungen des Krankenhauses von den Leistungen bei vor- und nachstationärer Behandlung (§ 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch), den ambulanten Leistungen einschließlich der Leistungen nach § 115b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, den Wahlleistungen und den belegärztlichen Leistungen,
- 3.
- die Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich sowie diesen vergleichbare Abgaben) der zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigten Ärzte an das Krankenhaus, soweit diese Entgelte pflegesatzmindernd zu berücksichtigen sind,
- 4.
- die Berücksichtigung der Erlöse aus der Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung (§ 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch), für ambulante Leistungen einschließlich der Leistungen nach § 115b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und für Wahlleistungen des Krankenhauses sowie die Berücksichtigung sonstiger Entgelte bei der Bemessung der Pflegesätze,
- 5.
- die nähere Abgrenzung der in § 17 Abs. 4 bezeichneten Kosten von den pflegesatzfähigen Kosten,
- 6.
- das Verfahren nach § 18,
- 7.
- die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Krankenhäuser,
- 8.
- ein Klagerecht des Verbandes der privaten Krankenversicherung gegenüber unangemessen hohen Entgelten für nichtärztliche Wahlleistungen.
Fachbeiträge • 9
- 1. OLG Nürnberg 28.02.2022 - 8 U 224/21Eingeschränkter Zugriffwww.bolwindokters.de · 11. Februar 2025
- 2. LG Münster, Urteil vom 20.11.2015, Az. 023 O 55/15Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 3. LG Münster, Urteil vom 20.11.2015, Az. 023 O 55/15Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 4. OLG Nürnberg 28.02.2022 - 8 U 224/21Eingeschränkter Zugriffwww.bolwindokters.de · 11. Februar 2025
- 5. Ein Gamechanger für das System der Krankenhausbehandlung? Zur neuen tagesstationären Behandlung im SGB VEingeschränkter ZugriffDr. Sören Deister · https://gesundheitsrecht.blog/ · 23. Januar 2023
- 6. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 8. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/4453 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)Bundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 2. 20/2725 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisierenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2022