(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung, soweit sie sich nicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen. Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.
(2) Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist.
(3) Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.
(4) Netzbetreiber im Sinne dieser Verordnung ist der Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Fachbeiträge • 11
- 1. Versorgungsunterbrechung außerhalb der GrundversorgungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. Juni 2015
- 2. Mitverschulden der NetzbetreiberEingeschränkter ZugriffMichael Peus · www.schluender.info · 29. August 2024
- 3. Duldungspflicht für Mittelspannungsleitungen auf dem eigenen Grundstück - unabhängig von deren netztechnischer Bedeutung für den eigenen AnschlussEingeschränkter ZugriffMarcella Oelze · www.cbh.de · 15. Januar 2026
- 4. Clearingstelle 2022/22: Stellungnahme zur EmpfehlungEingeschränkter Zugriffwww.bdew.de · 20. Oktober 2022
- 5. Betreiberhaftung Niederspannungsnetz für Fehler eines anderen NetzbetreibersEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. September 2022
- 6. Überspannungsschäden HeizungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. September 2022
- 7. Netzbetreiberhaftung bei kurzzeitigen StromunterbrechungenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. September 2022
- 8. Mietminderung - Zahlungsrückstand Mieter bei StromversorgerEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 15. April 2013
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/31710 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Juli 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Juli 2021
- 2. 19/30798 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juni 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. Juni 2021
- 3. 21/5135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur unionsrechtskonformen Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im EnergiewirtschaftsgesetzBundestag Drucksachen · 31. März 2026