(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann den Wortlaut des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2020 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit den Ländern die Ausführung der Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 untersuchen und die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen begleiten. Die Erkenntnisse aus der Untersuchung und der Umsetzungsbegleitung sollen ab dem 1. Januar 2020 mit den Erkenntnissen der Evidenzbeobachtung in der Eingliederungshilfe zusammengeführt werden. Soweit das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dritte in die Durchführung der Untersuchung oder der Umsetzungsbegleitung einbezieht, setzt es sich vorab mit den Ländern hierzu ins Benehmen.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert in den Jahren 2017 bis 2021 im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden Projekte zur modellhaften Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 einschließlich ihrer Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung in einer begrenzten Anzahl von ausgewählten Trägern der Eingliederungshilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lässt die Erprobung wissenschaftlich untersuchen und stellt hierzu das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit her, soweit dessen Ressortzuständigkeit berührt ist.
(4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht in den Jahren 2017 bis 2021 die Entwicklung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe auf der Grundlage der Bundesstatistik und von Erhebungen bei den Trägern der Eingliederungshilfe, die im Einvernehmen mit den Ländern durchgeführt werden. Soweit das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dritte in die Durchführung der Untersuchung einbezieht, setzt es sich vorab mit den Ländern hierzu ins Benehmen. Dabei sollen insbesondere die finanziellen Auswirkungen der
- 1.
- verbesserten Einkommens- und Vermögensanrechnung,
- 2.
- Einführung des Budgets für Arbeit und der anderen Leistungsanbieter,
- 3.
- neuen Leistungskataloge für die soziale Teilhabe und die Teilhabe an Bildung,
- 4.
- Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt,
- 5.
- Einführung eines trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens sowie
- 6.
- Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen
(5) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht in den Jahren 2017 und 2018 die rechtlichen Wirkungen von Artikel 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe und legt dem Bundestag und dem Bundesrat bis zum 30. Juni 2018 einen Bericht über das Ergebnis der Untersuchung vor. Dabei sollen insbesondere die gesetzlichen Festlegungen
- 1.
- zur Bestimmung des Näheren über die Anzahl der Lebensbereiche nach Artikel 25a § 99 Absatz 1 Satz 2,
- 2.
- zum Verhältnis zwischen der Anzahl der Lebensbereiche und dem Ausmaß der jeweiligen Einschränkung nach Artikel 25a § 99 Absatz 1 Satz 3 und
- 3.
- zur typisierenden Betrachtung von erheblichen Einschränkungen in den Lebensbereichen nach Artikel 25a § 99 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3
(6) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht in den Jahren 2020 und 2021, welcher Anteil den Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, denen Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 42a Absatz 5 und 6 der nach Artikel 13 Nummer 15 geltenden Fassung anerkannt werden, von dem nach § 28 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch an sie gezahlten Regelsatz zur eigenverantwortlichen Deckung von durch die Regelbedarfe abgedeckten Bedarfen zur Verfügung steht, und berichtet im Jahr 2022 dem Bundestag und dem Bundesrat über das Ergebnis der Untersuchung.
(7) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet dem Bundestag und dem Bundesrat in den Jahren 2018, 2019 und 2022 zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach den Absätzen 2 bis 4.
Fachbeiträge • 1
- 1. Glaus Gabathuler AG - DatenschutzerklärungEingeschränkter ZugriffMirjam Meisser · www.glausgabathuler.ch · 30. Dezember 2011
Öffentliche Quellen • 39
- 1. 18/12611 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12041, 18/12481 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 19/4500 - Unterrichtung: Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der EingliederungshilfeBundestag Drucksachen · 13. September 2018
- 3. 19/3242 - Unterrichtung: Zwischenbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilgabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der EingliederungshilfeBundestag Drucksachen · 2. Juli 2018
- 4. 19/14120 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/11006 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/9928 - Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung verbessern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/11099 - Ausgleichsabgabe deutlich erhöhen und Beschäftigungsquote anheben d) zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/5907 - Bundesteilhabegesetz nachbessern und volle Teilhabe ermöglichenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2019
- 5. 19/8448 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7912 - Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 8) – WohlfahrtsverbändeBundestag Drucksachen · 15. März 2019
- 6. 19/8838 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8292 - Verbesserung der Beschäftigungssituation psychisch kranker MenschenBundestag Drucksachen · 29. März 2019
- 7. 19/11778 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10818 - Publikationen der Bundesregierung zum Thema DigitalisierungBundestag Drucksachen · 19. Juli 2019
- 8. 19/10443 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9320 - Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 8) - Wohlfahrtsverbände (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8448)Bundestag Drucksachen · 21. Mai 2019