(1) Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach dient der elektronischen Kommunikation der in das Steuerberaterverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Steuerberaterkammern, der Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer mit den Gerichten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Ebenso dient es der elektronischen Kommunikation der Mitglieder der Steuerberaterkammern, der Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer untereinander.
(2) Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach kann auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen verwendet werden, soweit diese anderen Personen oder Stellen hierfür einen Zugang eröffnet haben. Dies gilt nicht für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung, soweit diese ein anderes sicheres elektronisches Verfahren für die Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten zur Verfügung stellt.
(3) Die nach § 76a Absatz 2 des Steuerberatungsgesetzes in das Berufsregister eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften stehen den Mitgliedern der Steuerberaterkammern gleich.
Fachbeiträge • 7
- 1. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 2. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 3. Über das beSt Einspruch eingelegter EinspruchEingeschränkter ZugriffWerner Becker · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 4. März 2026
- 4. Kanzleiführung professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Kanzleiführung professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/2980 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 46. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 3. Dezember 2025Bundestag Drucksachen · 28. November 2025
- 2. 21/3025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der AbgabenordnungBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2025
- 3. 21/5532 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783, 21/5529 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 22. April 2026