(1) Die Bauart einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe nach § 3 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes enthält, darf nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 des Strahlenschutzgesetzes nur dann zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass
- 1.
- sie nur sonstige radioaktive Stoffe nach § 3 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes enthält, die
- a)
- umschlossen sind und
- b)
- berührungssicher abgedeckt sind,
- 2.
- die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1 Meter von der berührbaren Oberfläche der Vorrichtung 1 Mikrosievert durch Stunde bei normalen Betriebsbedingungen nicht überschreitet,
- 3.
- die Vorrichtung so ausgelegt ist, dass ein sicherer Einschluss der radioaktiven Stoffe bei bestimmungsgemäßem Betrieb gewährleistet ist und außer der Qualitätskontrolle durch den Hersteller nach § 24 Nummer 2 und einer gegebenenfalls durchzuführenden Dichtheitsprüfung nach § 25 Absatz 4 keine weiteren Dichtheitsprüfungen an den radioaktiven Stoffen, die in der Vorrichtung enthalten sind, erforderlich sind, und
- 4.
- die Aktivität der in der Vorrichtung enthaltenen radioaktiven Stoffe das Zehnfache der Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet.
(2) Die für die Zulassung der Bauart zuständige Behörde kann im Einzelfall Abweichungen von den Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 3 oder 4 zulassen, sofern die durch die Vorrichtung verursachte, zu erwartende jährliche, effektive Dosis für eine Einzelperson der Bevölkerung im Bereich von höchstens 10 Mikrosievert liegt.
Fachbeiträge • 1
- 1. BVerwG 7 B 73.06, Beschluss vom 26. März 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/1766 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1267 - AtomtransporteBundestag Drucksachen · 18. April 2018
- 2. 19/1979 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. April 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 3. 18/13609 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13526 - Atommülllager Leese in NiedersachsenBundestag Drucksachen · 20. September 2017
- 4. 18/11241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 5. 19/5231 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4513 - AtomtransporteBundestag Drucksachen · 18. Oktober 2018
- 6. 19/2770 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2085 - Datenbanken und Statistiken im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium des Innern, für Bau und HeimatBundestag Drucksachen · 15. Juni 2018