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Version
31. Dezember 2022
31. Dezember 2022
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30. September 2026
30. September 2026
(1) Änderungen, Ergänzungen und Löschungen von Eintragungen erfolgen auf schriftlichen Antrag des Vorsorgenden. § 3 Absatz 3 und 4 sowie § 4 gelten entsprechend.
(2) Bei der Eintragung von Änderungen und Ergänzungen ist sicherzustellen, dass die bisherige Eintragung auf Anforderung erkennbar bleibt.
(3) Daten nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 sind auch auf Antrag des Bevollmächtigten oder des vorgeschlagenen Betreuers zu löschen. § 3 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.
(4) Eintragungen sind 110 Jahre nach der Geburt des Vorsorgenden zu löschen.
(5) Die Bundesnotarkammer kann den Vorsorgenden zur Überprüfung, Vervollständigung und Berichtigung der Daten nach § 1 Absatz 2 auffordern.
(6) Wenn der Tod des Vorsorgenden, des Bevollmächtigten oder des vorgeschlagenen Betreuers nachgewiesen ist, kann die Bundesnotarkammer dieses entsprechend vermerken.
Fachbeiträge • 2
- 1. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 2. So gestalten Sie eine umfassende VorsorgeEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 3. Mai 2016
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/4671 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 18/12427 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 18/10485 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in FürsorgeangelegenheitenBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 3. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 4. 19/27287 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24445 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24638 - Selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärkenBundestag Drucksachen · 3. März 2021