(1) Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied. Sie bestimmt sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft.
(2) Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds ist vorbehaltlich des Absatzes 4 und des § 8a Abs. 2 binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen. Auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat das Mitglied vorbehaltlich des Absatzes 3 keinen Anspruch. Reicht das Vermögen einschließlich der Rücklagen und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden der Genossenschaft nicht aus, hat das ehemalige Mitglied von dem Fehlbetrag den ihn betreffenden Anteil an die Genossenschaft zu zahlen, soweit es im Falle des Insolvenzverfahrens Nachschüsse an die Genossenschaft zu leisten gehabt hätte; der Anteil wird nach der Kopfzahl der Mitglieder berechnet, soweit nicht die Satzung eine abweichende Berechnung bestimmt.
(3) Die Satzung kann Mitgliedern, die ihren Geschäftsanteil voll eingezahlt haben, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft einen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils an einer zu diesem Zweck aus dem Jahresüberschuss zu bildenden Ergebnisrücklage einräumen. Die Satzung kann den Anspruch von einer Mindestdauer der Mitgliedschaft abhängig machen sowie weitere Erfordernisse aufstellen und Beschränkungen des Anspruchs vorsehen. Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(4) Die Satzung kann die Voraussetzungen, die Modalitäten und die Frist für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens abweichend von Absatz 2 Satz 2 regeln; eine Bestimmung, nach der über Voraussetzungen oder Zeitpunkt der Auszahlung ausschließlich der Vorstand zu entscheiden hat, ist unwirksam.
Fachbeiträge • 27
- 1. Einführung in das Genossenschaftsrecht TeilEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Stefan Renz Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. Genossenschaft: Mitgliedschaft, Haftung und AustrittEingeschränkter ZugriffStephan Steinwachs · www.kanzlei-steinwachs.de · 17. September 2026
- 3. Was ändert die Taxonomie 6.10?Eingeschränkter ZugriffLars Rinkewitz · www.ecovis-kso.com · 22. September 2026
- 4. Nachschußpflicht eines ausgeschiedenen GenossenschaftsmitgliedsEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 1. Dezember 2008
- 5. Einführung in das Genossenschaftsrecht TeilEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Stefan Renz Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 6. Anwalt GenossenschaftsrechtEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. Mai 2020
- 7. Hansa Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft Landgericht DarmstadtEingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 10. März 2020
- 8. ÜbergabeterminEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 16. März 2012
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 10/4268 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz) - Drucksache 10/317 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts - Drucksache 10/3440 -Bundestag Drucksachen · 18. November 1985
- 2. 12/3803 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO)Bundestag Drucksachen · 24. November 1992
- 3. 12/5553 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren (Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz - RegVBG)Bundestag Drucksachen · 12. August 1993
- 4. 12/7850 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 12/6699 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/7265 - Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)Bundestag Drucksachen · 13. Juni 1994
- 5. 12/6078 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 12/5630 - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 12/5764, 12/5940 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz - StMBG)Bundestag Drucksachen · 8. November 1993
- 6. 12/6699 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)Bundestag Drucksachen · 1. Februar 1994
- 7. 13/7627 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/7142 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/7143 - Entwurf eines Begleitgesetzes zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften 3. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/351 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Rechtes auf ein Girokonto 4. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans Martin Bury, Joachim Poß, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/856 - Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr 5. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der weiteren Abgeordneten der PDS - Drucksache 13/137 - Recht auf ein Girokonto 6. zu dem Antrag der Abgeordneten Lilo Blunck, Hans Martin Bury, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/1306 - PrivatgirokontoBundestag Drucksachen · 13. Mai 1997
- 8. 13/7142 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. März 1997