(1) Das Gericht hat zu prüfen, ob die Genossenschaft ordnungsmäßig errichtet und angemeldet ist. Ist dies nicht der Fall, so hat es die Eintragung abzulehnen.
(2) Das Gericht hat die Eintragung auch abzulehnen, wenn offenkundig oder auf Grund der gutachtlichen Äußerung des Prüfungsverbandes eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist. Gleiches gilt, wenn der Prüfungsverband erklärt, dass Sacheinlagen überbewertet worden sind.
(3) Wegen einer mangelhaften, fehlenden oder nichtigen Bestimmung der Satzung darf das Gericht die Eintragung nach Absatz 1 nur ablehnen, soweit diese Bestimmung, ihr Fehlen oder ihre Nichtigkeit
- 1.
- Tatsachen oder Rechtsverhältnisse betrifft, die nach den §§ 6 und 7 oder auf Grund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften in der Satzung bestimmt sein müssen oder die in das Genossenschaftsregister einzutragen oder von dem Gericht bekannt zu machen sind,
- 2.
- Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutze der Gläubiger der Genossenschaft oder sonst im öffentlichen Interesse gegeben sind, oder
- 3.
- die Nichtigkeit der Satzung zur Folge hat.
Fachbeiträge • 4
- 1. Einführung in das Genossenschaftsrecht Teil III Das GesellsEingeschränkter ZugriffStefan Renz · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. Einführung in das Genossenschaftsrecht Teil III Das GesellsEingeschränkter ZugriffStefan Renz · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 4. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 12/449 - Bericht: zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen - Drucksachen 12/103, 12/204, 12/216, 12/255 -Bundestag Drucksachen · 29. April 1991
- 2. 12/6699 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)Bundestag Drucksachen · 1. Februar 1994
- 3. 13/8444 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)Bundestag Drucksachen · 29. August 1997
- 4. 13/10332 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/8444 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)Bundestag Drucksachen · 1. April 1998
- 5. 16/1025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des GenossenschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 23. März 2006
- 6. 18/11636 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11607 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der BundesnotarkammerBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 7. 19/11467 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von GenossenschaftenBundestag Drucksachen · 10. Juli 2019
- 8. 19/13174 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12478 - Missbrauch der Rechtsform GenossenschaftBundestag Drucksachen · 12. September 2019