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22. Juli 2017
22. Juli 2017
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Der Aufnahme in die Satzung bedürfen Bestimmungen, nach welchen:
- 1.
- die Genossenschaft auf eine bestimmte Zeit beschränkt wird;
- 2.
- Erwerb und Fortdauer der Mitgliedschaft an den Wohnsitz innerhalb eines bestimmten Bezirks geknüpft wird;
- 3.
- das Geschäftsjahr, insbesondere das erste, auf ein mit dem Kalenderjahr nicht zusammenfallendes Jahr oder auf eine kürzere Dauer als auf ein Jahr bemessen wird;
- 4.
- die Generalversammlung über bestimmte Gegenstände nicht mit einfacher, sondern mit einer größeren Mehrheit oder nach weiteren Erfordernissen beschließen kann;
- 5.
- die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Personen, welche nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, zugelassen wird.
(2) Die Satzung kann bestimmen, dass Personen, die für die Nutzung oder Produktion der Güter und die Nutzung oder Erbringung der Dienste der Genossenschaft nicht in Frage kommen, als investierende Mitglieder zugelassen werden können. Sie muss durch geeignete Regelungen sicherstellen, dass investierende Mitglieder die anderen Mitglieder in keinem Fall überstimmen können und dass Beschlüsse der Generalversammlung, für die nach Gesetz oder Satzung eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen vorgeschrieben ist, durch investierende Mitglieder nicht verhindert werden können; zu diesem Zweck kann die Satzung das Stimmrecht investierender Mitglieder auch ganz ausschließen. Die Zulassung eines investierenden Mitglieds bedarf der Zustimmung der Generalversammlung; abweichend hiervon kann die Satzung die Zustimmung des Aufsichtrats vorschreiben. Die Zahl der investierenden Mitglieder im Aufsichtsrat darf ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
Fachbeiträge • 16
- 1. Förderzweck landwirtschaftliche GenossenschaftEingeschränkter ZugriffFrank Löffler · www.k1.de · 2. Oktober 2026
- 2. § 8 Satzungsvorbehalt für einzelne BestimmungenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Oktober 2024
- 3. Einführung in das Genossenschaftsrecht Teil II Die GründunEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 8. Januar 2014
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- 6. Wohnungsbaugenossenschaft - wann bietet sie Steuervorteile?Eingeschränkter ZugriffAris Sinani · www.juhn.com · 22. Februar 2021
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- 8. Ausschluss Genossenschaftsmitglied gem. § 68 GenG - GleichbehandlungsgrundsatzEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 5. April 2021
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/11506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei GenossenschaftenBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 2. 19/15876 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/14685, 19/15117, 19/15584 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender SteuergestaltungenBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 3. 20/14501 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen RechtsformBundestag Drucksachen · 15. Januar 2025