(1) Der bei Feststellung des Jahresabschlusses für die Mitglieder sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres ist auf diese zu verteilen. Die Verteilung geschieht für das erste Geschäftsjahr nach dem Verhältnis ihrer auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen, für jedes folgende nach dem Verhältnis ihrer durch die Zuschreibung von Gewinn oder die Abschreibung von Verlust zum Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres ermittelten Geschäftsguthaben. Die Zuschreibung des Gewinns erfolgt so lange, als nicht der Geschäftsanteil erreicht ist.
(2) Die Satzung kann einen anderen Maßstab für die Verteilung von Gewinn und Verlust aufstellen und bestimmen, inwieweit der Gewinn vor Erreichung des Geschäftsanteils an die Mitglieder auszuzahlen ist. Bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens findet eine Auszahlung des Gewinns nicht statt.
Fachbeiträge • 5
- 1. Einführung in das Genossenschaftsrecht TeilEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Stefan Renz Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. Einführung in das Genossenschaftsrecht TeilEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Stefan Renz Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. Anwalt GenossenschaftsrechtEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. Mai 2020
- 4. Anwalt GenossenschaftsrechtEingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 22. Mai 2020
- 5. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 10/4268 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz) - Drucksache 10/317 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts - Drucksache 10/3440 -Bundestag Drucksachen · 18. November 1985
- 2. 10/3955 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Arbeitnehmerbeteiligungen am ProduktivvermögenBundestag Drucksachen · 3. Oktober 1985
- 3. 13/8444 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)Bundestag Drucksachen · 29. August 1997
- 4. 16/13429 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12254, 16/12674- Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/12525- Entwurf eines Gesetzes zur Korrektur der UnternehmensteuerreformBundestag Drucksachen · 17. Juni 2009
- 5. 18/7219 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)Bundestag Drucksachen · 11. Januar 2016
- 6. 18/7902 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/7219, 18/7454, 18/7605 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)Bundestag Drucksachen · 16. März 2016