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22. Juli 2017
22. Juli 2017
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27. Juli 2022
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Die Generalversammlung muss in der durch die Satzung bestimmten Weise mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen werden. Bei der Einberufung ist Folgendes bekannt zu machen:
- 1.
- die Tagesordnung,
- 2.
- die Form der Versammlung nach § 43b Absatz 1,
- 3.
- im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich die Form der Erörterungsphase und
- 4.
- im Fall von § 43b Absatz 1 Nummer 2 bis 4 die erforderlichen Angaben zur Nutzung der schriftlichen oder elektronischen Kommunikation.
(2) Über Gegenstände, deren Verhandlung nicht in der durch die Satzung oder nach § 45 Abs. 3 vorgesehenen Weise mindestens eine Woche vor der Generalversammlung angekündigt ist, können Beschlüsse nicht gefasst werden. Dies gilt nicht, wenn sämtliche Mitglieder erschienen sind oder es sich um Beschlüsse über die Leitung der Versammlung oder um Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung handelt.
(3) Zur Stellung von Anträgen und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es der Ankündigung nicht.
Fachbeiträge • 6
- 1. Pandemie auf das Gesellschaftsrecht sowie auf das UmwandlungsrechtEingeschränkter ZugriffJuliane Müller · www.knauthe.com · 13. April 2020
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 37 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 18. Januar 2007
- 3. Erleichterungen für Genossenschaften in CoronakriseEingeschränkter ZugriffFrank Löffler · www.k1.de · 4. April 2020
- 4. Nicht angekündigte Neuwahlen in der GenossenschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Januar 2012
- 5. Keine Einberufungsfristen für Mitgliederversammlungen/ Entscheidungsbefugnis über Vereinsverschmelzungen/ Besonderheiten bei LohnsteuerhilfevereinenEingeschränkter ZugriffStefan Winheller · www.winheller.com · 25. März 2008
- 6. Coronavirus und GenossenschaftsrechtEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/11506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei GenossenschaftenBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 2. 19/18110 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und StrafverfahrensrechtBundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 3. 20/2653 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1738 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/2246 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2022
- 4. 20/14501 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen RechtsformBundestag Drucksachen · 15. Januar 2025