Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2018
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24. Juni 2020
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21. Januar 2026
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22. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Bei einer reinen Beitragszusage hat der Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung dem Versorgungsempfänger auf der Grundlage des planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapitals laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen. Die Höhe der Leistungen darf nicht garantiert werden.
(2) Die auf den gezahlten Beiträgen beruhende Anwartschaft auf Altersrente ist sofort unverfallbar. Die Erträge der Versorgungseinrichtung müssen auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommen.
(3) Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Versorgungseinrichtung das Recht,
- 1.
- nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- a)
- die Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen oder
- b)
- innerhalb eines Jahres das gebildete Versorgungskapital auf die neue Versorgungseinrichtung, an die Beiträge auf der Grundlage einer reinen Beitragszusage gezahlt werden, zu übertragen,
- 2.
- entsprechend § 4a Auskunft zu verlangen und
- 3.
- entsprechend § 6 vorzeitige Altersleistungen in Anspruch zu nehmen.
(4) Die bei der Versorgungseinrichtung bestehende Anwartschaft ist nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar. Sie darf vorbehaltlich des Satzes 3 nicht vorzeitig verwertet werden. Die Versorgungseinrichtung kann Anwartschaften und laufende Leistungen bis zu einer von den Tarifvertragsparteien festgelegten Wertgrenze abfinden; § 3 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
(5) Für die Verjährung der Ansprüche gilt § 18a entsprechend.
Fachbeiträge • 6
- 1. Zülch RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jan Zülch · www.heldt-zuelch.de · 19. Februar 2021
- 2. Part 3Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Heiner Heldt · www.heldt-zuelch.de · 25. September 2018
- 3. Zülch Rechtsanwälte - Part 2Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jan Zülch · www.heldt-zuelch.de · 19. Februar 2021
- 4. Zülch RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jan Zülch · www.heldt-zuelch.de · 19. Februar 2021
- 5. Zülch RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jan Zülch · www.heldt-zuelch.de · 19. Februar 2021
- 6. Zülch Rechtsanwälte - Part 8Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jan Zülch · www.heldt-zuelch.de · 19. Februar 2021
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/5595 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4455, 19/4858, 19/5159 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 2. 19/4455 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 3. 20/4830 - Unterrichtung: Vierter Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre mit Gutachten des SozialbeiratsBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2022
- 4. 20/4825 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2022) mit Gutachten des SozialbeiratsBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2022
- 5. 21/2455 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) - Drucksache 21/1859 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2025