Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2018
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21. Januar 2026
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22. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung eines einschlägigen Sozialpartnermodells vereinbaren.
(2) Die Anwendung eines nicht einschlägigen Sozialpartnermodells können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, wenn
- 1.
- ein für das Arbeitsverhältnis einschlägiger Tarifvertrag dies eröffnet oder
- 2.
- die das Sozialpartnermodell tragende Gewerkschaft nach ihrer Satzung für das Arbeitsverhältnis tarifzuständig ist.
(3) Arbeitnehmer, die bei Tarifvertragsparteien beschäftigt sind, die ein Sozialpartnermodell abgeschlossen haben, können mit ihrem Arbeitgeber die Teilnahme an dem Sozialpartnermodell vereinbaren.
(4) Die Teilnahme nach den Absätzen 1 bis 3 bedarf der Zustimmung der das Sozialpartnermodell tragenden Tarifvertragsparteien. Die Tarifvertragsparteien können Dritte an den Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung und Steuerung des Sozialpartnermodells entstehen, angemessen beteiligen. Sie können die Kostenbeteiligung auch über die Beiträge und Leistungen der durchführenden Versorgungseinrichtung erheben lassen; an eine entsprechende Entscheidung ist die durchführende Versorgungseinrichtung bei der Kalkulation der Beiträge und Leistungen gebunden.
Fachbeiträge • 15
- 1. Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)Eingeschränkter Zugriffwww.longial.de · 25. September 2025
- 2. Rechtsberatung für Sozialversicherung – Alles aus einer HandEingeschränkter Zugriffwww.legal.pwc.de
- 3. Betriebliche Altersversorgung: Bundestag verabschiedet BRSG IIEingeschränkter Zugriffwww.oppenhoff.eu · 12. September 2025
- 4. Betriebsrentenstärkungsgesetz 2.0Eingeschränkter ZugriffDr. Lars Hinrichs, Ll.M. (Univ. Stockholm) · www.deloittelegal.de · 15. Juli 2024
- 5. Betriebsrentenstärkungsgesetz 2.0Eingeschränkter ZugriffDr. Lars Hinrichs, Ll.M. (Univ. Stockholm) · www.deloittelegal.de · 15. Juli 2024
- 6. Betriebsrentenstärkungsgesetz 2.0Eingeschränkter ZugriffDr. Lars Hinrichs, Ll.M. (Univ. Stockholm) · www.deloittelegal.de · 15. Juli 2024
- 7. Betriebsrentenstärkungsgesetz II - Arbeitsrechtliche Themen im ÜberblickEingeschränkter ZugriffCwitte · www.seitzpartner.de · 10. Dezember 2025
- 8. Part 3Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Heiner Heldt · www.heldt-zuelch.de · 25. September 2018
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/9796 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9361 - Die betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz - ein erster ZwischenstandBundestag Drucksachen · 30. April 2019
- 2. 21/2455 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) - Drucksache 21/1859 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2025