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BetrAVG
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Eingangsformel
Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
Erster Abschnitt Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
Zweiter Abschnitt Auszehrungsverbot
Dritter Abschnitt Altersgrenze
Vierter Abschnitt Insolvenzsicherung
Fünfter Abschnitt Anpassung
Sechster Abschnitt Geltungsbereich
Siebter Abschnitt Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag
Zweiter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 26
§ 26a
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 30a
§ 30b
§ 30c
§ 30d
§ 30e
§ 30f
§ 30g
§ 30h
§ 30i
§ 30j
§ 31
§ 32
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1024) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
BetrAVG
Über das Gesetz
Inkrafttreten :
1. Januar 1900
Letzte Änderung :
8. Juli 2026
Quelle anzeigen
Versionen des Textes
Ursprüngliche Fassung
Konsolidierte Fassung zu einem bestimmten Datum
Aktuelle konsolidierte Fassung
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
Erster Abschnitt Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
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