Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
29. Januar 2026
29. Januar 2026
>
Version
30. April 2026
30. April 2026
(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 versteuerte Gasöle bis zum Steuersatz des § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, soweit diese Gasöle nachweislich verheizt worden sind und ein besonderes wirtschaftliches Bedürfnis für die Verwendung von nicht gekennzeichnetem Gasöl zum Verheizen vorliegt. Satz 1 gilt auch für nach § 2 Absatz 4 den Gasölen gleichgestellte Energieerzeugnisse.
(2) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich
- 1.
- nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2 Nummer 1 versteuertes Erdgas oder gasförmige Kohlenwasserstoffe bis auf den Betrag nach dem Steuersatz des § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 oder
- 2.
- nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a versteuerte Flüssiggase bis auf den Betrag nach dem Steuersatz des § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5,
(3) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 versteuerte Energieerzeugnisse bis auf den Betrag nach dem Steuersatz des § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, soweit sie zu gewerblichen Zwecken nachweislich verheizt worden sind.
(4) Entlastungsberechtigt ist, wer die Energieerzeugnisse nach Absatz 1 oder Absatz 3 verwendet oder die Energieerzeugnisse nach Absatz 2 abgegeben hat. Die Steuerentlastung wird nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag mindestens 50 Euro im Kalenderjahr beträgt.
Fußnote
(+++ § 49: Zur Anwendung vgl. § 68 F 2022-05-24 u. F 2026-04-24 +++)
Fachbeiträge • 18
- 1. Energiesteuerentlastung für MotorenprüfständeEingeschränkter ZugriffRedakteur · www.ra-moellenhoff.de · 29. April 2024
- 2. Neues Energiesteuer- und Stromsteuerrecht ab 2025Eingeschränkter ZugriffTino Wunderlich · www.ecovis-kso.com · 14. Mai 2024
- 3. Wirtschaftsbooster oder laues Lüftchen? Novelle zum Energie- und Stromsteuergesetz soll zum 1. Januar 2026 kommenEingeschränkter Zugriffwww.chatham.partners · 22. August 2025
- 4. Wirtschaftsbooster oder laues Lüftchen? Novelle zum Energie- und Stromsteuergesetz soll zum 1. Januar 2026 kommenEingeschränkter Zugriffwww.chatham.partners · 22. August 2025
- 5. BundesfinanzhofEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 12. Januar 2024
- 6. BundesfinanzhofEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 12. Januar 2024
- 7. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 8. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/11493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des StromsteuergesetzesBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 2. 20/1741 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)Bundestag Drucksachen · 10. Mai 2022
- 3. 21/8157 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/6561 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2026
- 4. 20/12351 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und EnergiesteuerrechtBundestag Drucksachen · 24. Juli 2024
- 5. 21/1866 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des StromsteuergesetzesBundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 6. 21/2753 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenkenBundestag Drucksachen · 12. November 2025
- 7. 21/5546 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/5321 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5320 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Druckasche 21/2363 - Berufstätige Pendler sofort entlasten - Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5326 - Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen - Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnenBundestag Drucksachen · 22. April 2026
- 8. 21/5321 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 14. April 2026