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6. Januar 2026
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4. Februar 2026
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24. März 2026
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(1) Dieses Gesetz gilt für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit
- 1.
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der Richtlinie 2011/16/EU,
- 2.
- Drittstaaten, die Vertragsparteien der von der Bundesrepublik Deutschland in Berlin unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (BGBl. 2015 II S. 1630, 1632) sind und diese in ihr nationales Recht verpflichtend aufgenommen haben sowie Vertragsparteien des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (BGBl. 2015 II S. 966, 967) sind und die gewährleisten, dass sie die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1, insbesondere Buchstabe e der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erfüllen,
- 3.
- Drittstaaten, die die Voraussetzungen nach Nummer 2 erfüllen und zudem Vertragsparteien der von der Bundesrepublik Deutschland in Asunción unterzeichneten Zusatzvereinbarung vom 26. November 2024 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten sind und diese in ihr nationales Recht verpflichtend aufgenommen haben und die gewährleisten, dass sie die Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 der Zusatzvereinbarung vom 26. November 2024 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten erfüllen,
- 4.
- Drittstaaten, die Verträge mit der Europäischen Union zur Vereinbarung des automatischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten im Sinne der unter Nummer 1 angeführten Richtlinie geschlossen haben, sowie
- 5.
- Drittstaaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch geschlossen hat, nach dem ein automatischer Austausch von Informationen vereinbart werden kann.
(2) Für die Durchführung der Melde- und Sorgfaltspflichten gelten die in § 19 angeführten Begriffsbestimmungen und die sonstigen Begriffsbestimmungen nach § 20.
Fachbeiträge • 35
- 1. Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht FKAustGEingeschränkter ZugriffDeu24Admin · www.ecovis.com · 29. Januar 2020
- 2. Deutschland meldet - Allgemeiner Informationsaustausch zum 30.09.2017 und mögliche Tatentdeckung durch ausländische BehördeEingeschränkter ZugriffDeu24Admin · www.ecovis.com · 24. Juli 2017
- 3. Der Countdown zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten läuft!Eingeschränkter ZugriffDcp · www.dr-carl-partner.de · 3. September 2019
- 4. Austausch von Kontodaten anderer Staaten mit DeutschlandEingeschränkter Zugriffwww.hollender-partner.de · 13. November 2023
- 5. Automatischer Finanzkontenaustausch Steuerstrafrecht - FrankfurtEingeschränkter ZugriffFrank Peter · www.dr-buchert.de · 22. Januar 2026
- 6. Übermittlung von Infos zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß?Eingeschränkter ZugriffHarald Halbig · www.hans.de · 18. April 2024
- 7. Was ist legal erreichbar?Eingeschränkter ZugriffSascha Drache · https://recht-umschau.de/ · 11. September 2026
- 8. Informationsbrief Financial Services Dezember 2018Eingeschränkter Zugriffwww.lpalaw.tax · 5. Dezember 2018
Öffentliche Quellen • 22
- 1. 19/12849 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. August 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. August 2019
- 2. 20/3436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des SteuerverfahrensrechtsBundestag Drucksachen · 19. September 2022
- 3. 20/4376 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3436, 20/4228 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des SteuerverfahrensrechtsBundestag Drucksachen · 9. November 2022
- 4. 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 5. 21/1937 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025
- 6. Austausch von Informationen nach dem FKAustGBMF Schreiben · 20. Juli 2023
- 7. Austausch von Informationen nach dem FKAustGBMF Schreiben · 26. Juni 2019
- 8. FKAustG - Finale StaatenaustauschlisteBMF Schreiben · 1. Juli 2020