Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
29. Dezember 2025
29. Dezember 2025
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Der Inhalt der Niederschrift muss in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, die Niederschrift von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden; soweit die Niederschrift auf Karten, Zeichnungen oder Abbildungen verweist, müssen diese den Beteiligten anstelle des Vorlesens zur Durchsicht vorgelegt werden. In der Niederschrift soll festgestellt werden, daß dies geschehen ist. Haben die Beteiligten die Niederschrift eigenhändig unterschrieben, so wird vermutet, daß sie in Gegenwart des Notars vorgelesen oder, soweit nach Satz 1 erforderlich, zur Durchsicht vorgelegt und von den Beteiligten genehmigt ist. Die Niederschrift soll den Beteiligten auf Verlangen vor der Genehmigung auch zur Durchsicht vorgelegt werden.
(2) Werden mehrere Niederschriften aufgenommen, die ganz oder teilweise übereinstimmen, so genügt es, wenn der übereinstimmende Inhalt den Beteiligten einmal nach Absatz 1 Satz 1 vorgelesen oder anstelle des Vorlesens zur Durchsicht vorgelegt wird. § 18 der Bundesnotarordnung bleibt unberührt.
(3) Die Niederschrift muß von dem Notar eigenhändig unterschrieben werden. Der Notar soll der Unterschrift seine Amtsbezeichnung beifügen.
Fachbeiträge • 41
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 32 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 19. Juni 2012
- 2. Was regelt Paragraf 37 Beurkundungsgesetz?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 6. April 2026
- 3. Zu den Grenzen zulässiger Schreibhilfe bei der eigenhändigen UnterschriftEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 16. Juni 2019
- 4. Beurkundungsrecht - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Paragraf 13 BeurkGEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 20. September 2025
- 5. In welcher Form kann ich ein Testament errichten?Eingeschränkter ZugriffDr. Jens Sebastian Groh · www.walek-rechtsanwaelte.de · 4. Mai 2026
- 6. Wir beraten persönlichEingeschränkter Zugriffwww.eureos.de · 23. Januar 2018
- 7. Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge - OLG Düsseldorf I 3 Wx 12/20Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 12. Juli 2020
- 8. Unterschriftsbeglaubigung und Beurkundung beim NotarEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 23. Mai 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/11420 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz) - Drucksache 18/10935 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. März 2017
- 2. 18/12000 - Bericht: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2016Bundestag Drucksachen · 16. Mai 2017
- 3. 19/10348 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 20. Mai 2019
- 4. 19/28177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 5. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 6. 20/11849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 7. 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 8. September 2025