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1. August 2022
1. August 2022
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Eine qualifizierte elektronische Signatur soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Notars oder mittels des von der Bundesnotarkammer nach § 78p der Bundesnotarordnung betriebenen Videokommunikationssystems anerkannt worden ist. Die Beglaubigung kann mittels Videokommunikation nur erfolgen, soweit dies durch Gesetz zugelassen ist.
(2) Der Beglaubigungsvermerk muss die Person bezeichnen, welche die qualifizierte elektronische Signatur anerkannt hat. In dem Vermerk soll angegeben werden, ob die qualifizierte elektronische Signatur in Gegenwart des Notars oder mittels Videokommunikation anerkannt worden ist.
(3) Bei der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur mittels Videokommunikation ist eine Signaturprüfung nach § 39a Absatz 3 nicht erforderlich.
(4) § 10 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 und § 40 Absatz 2 und 5 gelten entsprechend. Im Falle der Beglaubigung mittels Videokommunikation gilt § 16c entsprechend.
(5) Der Notar soll die Beglaubigung einer mittels Videokommunikation anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur ablehnen, wenn er die Erfüllung seiner Amtspflichten auf diese Weise nicht gewährleisten kann, insbesondere wenn er sich auf diese Weise keine Gewissheit über die Person verschaffen kann, welche die qualifizierte elektronische Signatur anerkannt hat.
Fachbeiträge • 37
- 1. Online - Beglaubigung in Österreich als Alternative zu einer Beglaubigung in Deutschland?Eingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 1. März 2025
- 2. Was regelt Paragraf 40a Beurkundungsgesetz?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 6. April 2026
- 3. Online BeurkundungEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-von-werder.de · 4. Oktober 2018
- 4. § 40a Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen SignaturEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. Dezember 2025
- 5. Österreichische Online-BeglaubigungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 2. Dezember 2024
- 6. BGH-Beschluss: Österreichische Online-Beglaubigung genügt nicht der Form des § 12 HGBEingeschränkter ZugriffChristopher Semtner · www.schomerus.de · 9. Juni 2026
- 7. Handelsregisteranmeldung: Elektronische Unterschriftsbeglaubigung ausreichendEingeschränkter ZugriffSönke Storch, Ll.M · www.ebnerstolz.de · 24. Februar 2026
- 8. BGH-Beschluss: Österreichische Online-Beglaubigung genügt nicht der Form des § 12 HGBEingeschränkter ZugriffChristopher Semtner · www.schomerus.de · 9. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 20/2391 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1672, 20/2163 - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 22. Juni 2022
- 2. 19/30523 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28177 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 3. 19/28177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 4. 20/1672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 5. 20/11849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 6. 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 8. September 2025
- 7. 21/4782 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher BenachteiligungBundestag Drucksachen · 18. März 2026