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1. Januar 2009
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1. Januar 2012
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9. Juni 2017
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5. Januar 2026
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(1) Der Notar übermittelt nach Errichtung einer erbfolgerelevanten Urkunde im Sinne von § 78d Absatz 2 Satz 1 der Bundesnotarordnung die Verwahrangaben im Sinne von § 78d Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung unverzüglich elektronisch an die das Zentrale Testamentsregister führende Registerbehörde. Die Mitteilungspflicht nach Satz 1 besteht auch bei jeder Beurkundung von Änderungen erbfolgerelevanter Urkunden.
(2) Wird ein in die notarielle Verwahrung genommener Erbvertrag gemäß § 2300 Absatz 2, § 2256 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückgegeben, teilt der Notar dies der Registerbehörde mit.
(3) Befindet sich ein Erbvertrag in der Verwahrung des Notars, liefert der Notar ihn nach Eintritt des Erbfalls an das Nachlassgericht ab, in dessen Verwahrung er danach verbleibt. Enthält eine sonstige Urkunde Erklärungen, nach deren Inhalt die Erbfolge geändert werden kann, so teilt der Notar diese Erklärungen dem Nachlassgericht nach dem Eintritt des Erbfalls in beglaubigter Abschrift mit.
Fachbeiträge • 8
- 1. FamFG Paragraf 347 - Mitteilung über die Verwahrung von letztwilligen Verfügungen an das Zentrale TestamentsregisterEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 11. September 2025
- 2. Testament notariell oder handschriftlichEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
- 3. Testament Anwalt Stuttgart (2026)Eingeschränkter ZugriffSteven Rudmann · www.rudmannguzek.com · 28. August 2024
- 4. § 4 Erbvertrag und Erbschaftsvertrag / d) VerwahrungEingeschränkter ZugriffWalter Krug · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. Juli 2023
- 5. Erbvertrag wird durch notariellen Vertrag aufgehobenEingeschränkter ZugriffFachanwaltskanzlei Für Benden · www.anwalt-erbrecht.com · 6. Oktober 2024
- 6. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 7. Erbrecht - Die Ablieferungspflicht bei TestamentenEingeschränkter ZugriffHobohm | Giloth · https://hobohmgiloth.de/blog/ · 4. Januar 2023
- 8. Testament (mit Muster) & letzter WilleEingeschränkter ZugriffDr. Philipp Hammerich · https://www.anwalt.org/ratgeber · 31. Oktober 2021
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/30503 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26828, 19/26920 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 2. 20/11849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 3. 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 8. September 2025