1. Januar 2009
1. Januar 2012
9. Juni 2017
5. Januar 2026
(1) Der Notar übermittelt nach Errichtung einer erbfolgerelevanten Urkunde im Sinne von § 78d Absatz 2 Satz 1 der Bundesnotarordnung die Verwahrangaben im Sinne von § 78d Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung unverzüglich elektronisch an die das Zentrale Testamentsregister führende Registerbehörde. Die Mitteilungspflicht nach Satz 1 besteht auch bei jeder Beurkundung von Änderungen erbfolgerelevanter Urkunden.
(2) Wird ein in die notarielle Verwahrung genommener Erbvertrag gemäß § 2300 Absatz 2, § 2256 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückgegeben, teilt der Notar dies der Registerbehörde mit.
(3) Befindet sich ein Erbvertrag in der Verwahrung des Notars, liefert der Notar ihn nach Eintritt des Erbfalls an das Nachlassgericht ab, in dessen Verwahrung er danach verbleibt. Enthält eine sonstige Urkunde Erklärungen, nach deren Inhalt die Erbfolge geändert werden kann, so teilt der Notar diese Erklärungen dem Nachlassgericht nach dem Eintritt des Erbfalls in beglaubigter Abschrift mit.
Fachbeiträge • 8
- 1. FamFG Paragraf 347 - Mitteilung über die Verwahrung von letztwilligen Verfügungen an das Zentrale TestamentsregisterEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 11. September 2025
- 2. Testament notariell oder handschriftlichEingeschränkter ZugriffTobias Scheidacker · www.hnts.legal · 18. Mai 2026
- 3. Testament Anwalt Stuttgart (2026)Eingeschränkter ZugriffSteven Rudmann · www.rudmannguzek.com · 28. August 2024
- 4. § 4 Erbvertrag und Erbschaftsvertrag / d) VerwahrungEingeschränkter ZugriffWalter Krug · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. Juli 2023
- 5. Erbvertrag wird durch notariellen Vertrag aufgehobenEingeschränkter ZugriffFachanwaltskanzlei Für Benden · www.anwalt-erbrecht.com · 6. Oktober 2024
- 6. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 7. Erbrecht - Die Ablieferungspflicht bei TestamentenEingeschränkter ZugriffHobohm | Giloth · https://hobohmgiloth.de/blog/ · 4. Januar 2023
- 8. Testament (mit Muster) & letzter WilleEingeschränkter ZugriffDr. Philipp Hammerich · https://www.anwalt.org/ratgeber · 31. Oktober 2021
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 16/1831 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)Bundestag Drucksachen · 15. Juni 2006
- 2. 16/9733 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6308- Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)Bundestag Drucksachen · 23. Juni 2008
- 3. 16/9023 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf NotareBundestag Drucksachen · 30. April 2008
- 4. 16/6308 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)Bundestag Drucksachen · 7. September 2007
- 5. 17/4063 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -17/2583- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der BundesnotarkammerBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2010
- 6. 17/2583 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der BundesnotarkammerBundestag Drucksachen · 14. Juli 2010
- 7. 17/1469 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf NotareBundestag Drucksachen · 21. April 2010
- 8. 17/12212 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/9427 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im NachlassverfahrenBundestag Drucksachen · 30. Januar 2013