(1) Die öffentlichen Stellen des Bundes haben dem Bundesarchiv oder, im Fall des § 7, dem zuständigen Landes- oder Kommunalarchiv auch Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die den Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung oder § 30 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) geändert worden ist, unterliegen. Unterlagen der Nachrichtendienste sind anzubieten, wenn sie deren Verfügungsberechtigung unterliegen und zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie der Schutz der Identität der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht entgegenstehen.
(2) Von der Anbietungspflicht ausgenommen sind
- 1.
- Unterlagen, deren Offenbarung gegen das Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis verstößt, sowie
- 2.
- Unterlagen, die nach gesetzlichen Vorschriften vernichtet oder gelöscht werden müssen und die nach diesen gesetzlichen Vorschriften nicht ersatzweise den zuständigen öffentlichen Archiven angeboten werden dürfen.
(3) Das Bundesarchiv hat vom Zeitpunkt der Übernahme an
- 1.
- die Geheimhaltungsvorschriften im Sinne des Absatzes 1 sowie der Verschlusssachenanweisung vom 10. August 2018 (GMBl S. 826) und der SÜG-Ausführungsvorschrift vom 15. Februar 2018 (GMBl S. 270) anzuwenden und
- 2.
- die schutzwürdigen Belange Betroffener in gleicher Weise zu beachten wie die abgebende Stelle.
(4) Unterlagen, die den Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung oder dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung unterliegen oder Angaben über Verhältnisse eines anderen oder fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, dürfen dem Bundesarchiv oder, im Fall des § 7, dem zuständigen Landes- oder Kommunalarchiv auch von anderen Stellen als den öffentlichen Stellen des Bundes zur Archivierung angeboten und abgegeben werden.
Fachbeiträge • 3
- 1. Informationen, behördlich verfügtEingeschränkter ZugriffDr. Christoph J. Partsch · www.beck-aktuell.de · 4. Juni 2026
- 2. Verfahrensinformation zu 6 A 1.15Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. Kein Presse-Anspruch auf ungeschwärzte AktenEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 2. April 2025
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 20/3442 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenBundestag Drucksachen · 19. September 2022
- 2. 20/2749 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2198 - Operation "Pamir" des BundesnachrichtendienstesBundestag Drucksachen · 11. Juli 2022
- 3. 19/29975 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Mai 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Mai 2021
- 4. 20/4229 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) - Drucksache 20/4229 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. November 2022
- 5. 20/4729 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3879, 20/4229 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)Bundestag Drucksachen · 30. November 2022
- 6. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 7. 20/7805 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7318 - Aktenführung und Archivierung als Bestandteil offenen RegierungshandelnsBundestag Drucksachen · 17. Juli 2023
- 8. 20/5992 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenBundestag Drucksachen · 14. März 2023