(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.
Fachbeiträge • 403
- 1. Besonderes Kirchgeld - und die bundeslandbezogene KirchensteuerberechtigungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Januar 2016
- 2. Kündigung wegen Kirchenaustritt ? Arbeiten in einem Tendenzbetrieb ….Eingeschränkter ZugriffHofmann · www.ra-hofmann-frankfurt.de · 29. April 2013
- 3. BAG Urteil vom 20.11.2012Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt München · www.rechtsanwalt-hoedl.de · 5. Dezember 2012
- 4. Gleichbehandlungsgrundsatz Kirche: BAG Urteil zu gleicher VergütungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Juni 2026
- 5. Streik in kirchlichen Einrichtungen, BAG 20.11.2012Eingeschränkter ZugriffDr. Jur. Hubertus Tofall · www.tofall.net · 6. Dezember 2012
- 6. BVerfG stärkt kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Was das für Beschäftigte in Trier bedeutetEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt · www.schons-rechtsanwalt.de · 4. Juni 2026
- 7. Kirchenmitgliedschaft bei EinstellungEingeschränkter ZugriffJoschka Gommers · www.gmrs-legal.de · 21. August 2026
- 8. Maximaldauer einer Befristung, BAG 25.03.2009Eingeschränkter ZugriffDr. Jur. Hubertus Tofall · www.tofall.net · 25. März 2009
Öffentliche Quellen • 41
- 1. 19/3677 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juli 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. August 2018
- 2. 18/13237 - Kleine Anfrage: Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen RegimeBundestag Drucksachen · 28. Juli 2017
- 3. 19/1039 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Februar 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. März 2018
- 4. 18/13362 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13237 - Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen RegimeBundestag Drucksachen · 21. August 2017
- 5. 19/5658 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5248 - Finanzierung von ReligionsgemeinschaftenBundestag Drucksachen · 9. November 2018
- 6. 18/13658 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13465 - Einfluss ausländischer Staaten, Parteien und Stiftungen auf islamische Gemeinschaften in Deutschland und offene Fragen aus der Deutschen Islam-Konferenz (DIK)Bundestag Drucksachen · 29. September 2017
- 7. 19/3286 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2917 - Nachforderung der Kirchensteuer von Bürgern der ehemaligen DDRBundestag Drucksachen · 6. Juli 2018
- 8. 18/12086 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von KinderehenBundestag Drucksachen · 25. April 2017