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1. August 2022
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26. Oktober 2024
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Gesellschafter, die Angehörige eines in § 59c Absatz 1 Satz 1 genannten Berufs sind, haben bei ihrer Tätigkeit für die Berufsausübungsgesellschaft die in diesem Gesetz und die in der Berufsordnung nach § 59a bestimmten Pflichten der in der Berufsausübungsgesellschaft tätigen Rechtsanwälte sowie der Berufsausübungsgesellschaft zu beachten. Sie sind insbesondere verpflichtet, die anwaltliche Unabhängigkeit der in der Berufsausübungsgesellschaft tätigen Rechtsanwälte sowie der Berufsausübungsgesellschaft zu wahren.
(2) Gesellschafter, die Angehörige eines in § 59c Absatz 1 Satz 1 genannten Berufs sind, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen bei ihrer Tätigkeit für die Berufsausübungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten bekannt geworden ist. § 43a Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Die Vorschriften über Tätigkeitsverbote nach § 43a Absatz 4 Satz 2 bis 6 gelten für Gesellschafter, die Angehörige eines in § 59c Absatz 1 Satz 1 genannten Berufs sind, entsprechend.
(4) Rechtsanwälte dürfen ihren Beruf nicht mit anderen Personen ausüben, wenn diese in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 59a bestimmt sind, verstoßen.
(5) Im Gesellschaftsvertrag ist der Ausschluss von Gesellschaftern vorzusehen, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 59a bestimmt sind, verstoßen.
(6) Beteiligt sich ein Rechtsanwalt an einer Mandatsgesellschaft (§ 59f Absatz 1 Satz 2 Nummer 2), so hat er für die Einhaltung der Berufspflichten nach § 59e Absatz 1 bis 3 durch die Mandatsgesellschaft Sorge zu tragen.
Fachbeiträge • 34
- 1. "Interprofessionelle Partnerschaft für das Recht des Arztes und des Apothekers"Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. Juli 2013
- 2. Reform des Personengesellschaftsrechts kompakt erklärtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Christian Stari, Rechtsanwalt Andreas Böhlke · www.brs-rechtsanwaelte.de · 24. November 2023
- 3. Rechtsanwaltskammer FreiburgEingeschränkter Zugriffwww.rak-freiburg.de · 13. September 2026
- 4. Rechtsanwaltskammer FreiburgEingeschränkter Zugriffwww.rak-freiburg.de · 13. September 2026
- 5. BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013Eingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 6. BGH: Keine Zulassung einer rechtsberatenden Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter ein Kammerrechtsbeistand istEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 19. November 2007
- 7. Der Anwalt als KanzleimanagerEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 21. September 2023
- 8. Der Anwalt als KanzleimanagerEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 21. September 2023
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 19/30516 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27670 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 3. 20/12144 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8674 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 3. Juli 2024
- 4. 21/16 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der WirtschaftsprüferBundestag Drucksachen · 2. April 2025
- 5. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026