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18. Mai 2017
18. Mai 2017
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1. August 2021
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Die Mitglieder des Vorstands haben über die Angelegenheiten, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Vorstand über Rechtsanwälte und andere Personen bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Tatsachen,
- 1.
- deren Weitergabe zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist,
- 2.
- in deren Weitergabe die Betroffenen eingewilligt haben,
- 3.
- die offenkundig sind oder
- 4.
- die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
(2) In Verfahren vor Gerichten und Behörden dürfen die in Absatz 1 genannten Personen über Angelegenheiten, die ihrer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ohne Genehmigung nicht aussagen. Die Genehmigung zur Aussage erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Genehmigung soll nur versagt werden, wenn dies mit Rücksicht auf die Stellung oder die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer oder berechtigte Belange der Personen, über welche die Tatsachen bekannt geworden sind, unabweisbar erforderlich ist. § 28 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes bleibt unberührt.
(3) Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Rechtsanwaltskammern gilt in Bezug auf Angelegenheiten, die der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts nach § 43a Absatz 2 unterliegen, § 43e Absatz 1 bis 4, 7 und 8 sinngemäß.
Fachbeiträge • 27
- 1. Schweigen im berufsrechtlichen VerfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Deckenbrock · www.lto.de · 11. März 2016
- 2. Schweigen im berufsrechtlichen VerfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Deckenbrock · www.lto.de · 11. März 2016
- 3. Zur Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwaltskammer im DisziplinarverfahrenEingeschränkter ZugriffHenning Schaum · www.ssw-rechtsanwaelte.de · 30. März 2016
- 4. Berichte aus dem Vorstand 2026Eingeschränkter Zugriffwww.rak-muenchen.de · 28. Mai 2026
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- 7. Berufskammer - Auskunftsersuchen der Finanzbehörden an dieseEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 4. Juni 2013
- 8. Die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten - und die Aktenführung der RechtsanwaltskammernEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. April 2014
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/4421 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. September 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. September 2018
- 2. 19/23821 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der durch Artikel 1 Nummer 3 und Artikel 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte erfolgten Änderungen auf die Zulassungspraxis der Rechtsanwaltskammern und der Patentanwaltskammer sowie auf die Befreiungspraxis in der gesetzlichen RentenversicherungBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2020
- 3. 20/3442 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenBundestag Drucksachen · 19. September 2022
- 4. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 5. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 6. 20/5992 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenBundestag Drucksachen · 14. März 2023
- 7. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026