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Version
1. Juni 2007
1. Juni 2007
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1. August 2022
1. August 2022
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Die Verfolgung einer Pflichtverletzung verjährt nach fünf Jahren. Abweichend davon verjährt sie
- 1.
- nach zehn Jahren, wenn die Pflichtverletzung eine Maßnahme nach § 114 Absatz 1 Nummer 4 oder Absatz 2 Nummer 4 rechtfertigt,
- 2.
- nach 20 Jahren, wenn die Pflichtverletzung eine Maßnahme nach § 114 Absatz 1 Nummer 5 oder Absatz 2 Nummer 5 rechtfertigt.
(2) Für das Ruhen der Verjährung gilt § 78b Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches entsprechend. Die Verjährung ruht zudem für die Dauer
- 1.
- eines wegen desselben Verhaltens eingeleiteten Straf- oder Bußgeldverfahrens,
- 2.
- eines wegen desselben Verhaltens eingeleiteten vorrangigen berufsaufsichtlichen Verfahrens und
- 3.
- einer Aussetzung des Verfahrens nach § 118b.
(3) Für die Unterbrechung der Verjährung gilt § 78c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches entsprechend.
Fachbeiträge • 5
- 1. Wann droht ein Ausschluss aus der RechtsanwaltschaftEingeschränkter Zugriffwww.liebert-roeth.de · 13. September 2024
- 2. Vor dem Anwaltsgericht: Wann droht ein Ausschluss aus der Anwaltschaft und wie geht man damit um?Eingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 5. Juni 2024
- 3. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 4. Vor dem Anwaltsgericht: Wann droht ein Ausschluss aus der Anwaltschaft und wie geht man damit um?Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 5. Juni 2024
- 5. Vor dem Anwaltsgericht: Wann droht ein Ausschluss aus der Anwaltschaft und wie geht man damit um?Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 5. Juni 2024
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026