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1. August 2022
1. August 2022
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
Von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung ist abzusehen, wenn
- 1.
- durch ein Gericht oder eine Behörde wegen desselben Verhaltens bereits eine Strafe, eine Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eine berufsaufsichtliche Maßnahme verhängt worden ist oder
- 2.
- das Verhalten nach § 153a Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2, der Strafprozessordnung nicht mehr als Vergehen verfolgt werden kann.
Fachbeiträge • 7
- 1. Nur 500 Euro GeldbußeEingeschränkter ZugriffLto · www.lto.de · 23. Februar 2018
- 2. Doppelte Strafe wegen Anwaltslüge beim Zinsschaden?Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 1. April 2021
- 3. Doppelte Strafe wegen Anwaltslüge beim Zinsschaden?Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 1. April 2021
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- 6. Praxis SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Praxis SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026