Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Erfolgt die Aufhebung des Urteils nur wegen Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen, so hat das Revisionsgericht in der Sache selbst zu entscheiden, sofern ohne weitere tatsächliche Erörterungen nur auf Freisprechung oder auf Einstellung oder auf eine absolut bestimmte Strafe zu erkennen ist oder das Revisionsgericht in Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft die gesetzlich niedrigste Strafe oder das Absehen von Strafe für angemessen erachtet.
(1a) Wegen einer Gesetzesverletzung nur bei Zumessung der Rechtsfolgen kann das Revisionsgericht von der Aufhebung des angefochtenen Urteils absehen, sofern die verhängte Rechtsfolge angemessen ist. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann es die Rechtsfolgen angemessen herabsetzen.
(1b) Hebt das Revisionsgericht das Urteil nur wegen Gesetzesverletzung bei Bildung einer Gesamtstrafe (§§ 53, 54, 55 des Strafgesetzbuches) auf, kann dies mit der Maßgabe geschehen, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 zu treffen ist. Entscheidet das Revisionsgericht nach Absatz 1 oder Absatz 1a hinsichtlich einer Einzelstrafe selbst, gilt Satz 1 entsprechend. Die Absätze 1 und 1a bleiben im Übrigen unberührt.
(2) In anderen Fällen ist die Sache an eine andere Abteilung oder Kammer des Gerichtes, dessen Urteil aufgehoben wird, oder an ein zu demselben Land gehörendes anderes Gericht gleicher Ordnung zurückzuverweisen. In Verfahren, in denen ein Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat, ist die Sache an einen anderen Senat dieses Gerichts zurückzuverweisen.
(3) Die Zurückverweisung kann an ein Gericht niederer Ordnung erfolgen, wenn die noch in Frage kommende strafbare Handlung zu dessen Zuständigkeit gehört.
Fachbeiträge • +500
- 1. Revision im Strafrecht: Frist und BegründungEingeschränkter ZugriffDr. Heiko Löw · www.anwalt-loew.de · 5. Oktober 2026
- 2. Revision im Strafrecht: Ablauf des Revisionsverfahrens von der Einlegung bis zur EntscheidungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Str Dr. Jur. D. Arconada, Ll.M · www.kasur.de · 2. Oktober 2026
- 3. BGH Beschluss vom 18.08.2026 - 1 StR 149/26Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 18. August 2026
- 4. Restzahlung = Tateinheit (BGH 1 StR 343/26)Eingeschränkter ZugriffTim Cörper · www.pauls-coerper.de · 1. Oktober 2026
- 5. Revision im Strafverfahren: OLG & BGHEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 1. September 2025
- 6. Die sorgfaltswidrige VollzugslockerungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. Februar 2021
- 7. Revision im Strafverfahren: OLG & BGHEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 1. September 2025
- 8. BGH, Beschluss v. 16.08.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. August 2016
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/4467 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der VerhandlungBundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 2. 20/14258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im JugendstrafrechtBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 3. 20/8650 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle ZusammenarbeitBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 4. 21/7558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 12. August 2026