Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. September 2004
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1. Oktober 2009
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31. Dezember 2015
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Die zur Hauptverhandlung erforderlichen Ladungen ordnet der Vorsitzende an. Zugleich veranlasst er die nach § 397 Absatz 2 Satz 3, § 406d Absatz 1 und § 406h Absatz 2 Satz 2 erforderlichen Benachrichtigungen vom Termin; § 406d Absatz 4 gilt entsprechend. Die Geschäftsstelle sorgt dafür, dass die Ladungen bewirkt und die Mitteilungen versandt werden.
(2) Ist anzunehmen, daß sich die Hauptverhandlung auf längere Zeit erstreckt, so soll der Vorsitzende die Ladung sämtlicher oder einzelner Zeugen und Sachverständigen zu einem späteren Zeitpunkt als dem Beginn der Hauptverhandlung anordnen.
(3) Der Staatsanwaltschaft steht das Recht der unmittelbaren Ladung weiterer Personen zu.
(4) Die Staatsanwaltschaft bewirkt die Herbeischaffung der als Beweismittel dienenden Gegenstände. Diese kann auch vom Gericht bewirkt werden.
Fachbeiträge • 7
- 1. Strafverfahren & StrafbefehlEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-junker.de · 7. September 2021
- 2. Der Angeklagte muss sich auf das letzte Wort (§ 258 Abs. 1 StPO) vorbereiten können!Eingeschränkter ZugriffDr. Uwe P. Schlegel · www.etl-rechtsanwaelte.de · 15. September 2026
- 3. Justizverwaltungsakte - und die Rechtsmittel im StrafverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Februar 2021
- 4. Die Stellung der Verletzten im ErmittlungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw
- 5. # 22/03Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 10. November 2003
- 6. Genügend Vorbereitungszeit für das letzte WortEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 3. April 2025
- 7. Genügend Vorbereitungszeit für das letzte WortEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 3. April 2025
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/3562 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der RechtshilfeBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2014
- 2. 18/6906 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/4621 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Dezember 2015
- 3. 18/4621 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 15. April 2015
- 4. 19/4467 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der VerhandlungBundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 5. 19/27432 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 6. 20/10943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der JustizBundestag Drucksachen · 8. April 2024